Die Zeit der Krankheit sollte Ihnen zusätzlich zur gesundheitlichen Belastung nicht noch finanzielle Sorgen bereiten.

Sind Sie gesetzlich versichert und krankgeschrieben, dann zahlt Ihnen der Arbeitgeber in der Regel zunächst 6 Wochen lang Ihren Lohn, bzw. Ihr Gehalt weiter. Ausnahmen von dieser Regelung kann es aufgrund persönlicher Arbeitsverträge oder Dienstvereinbarungen geben. Für Beamte und Arbeitnehmer:innen in gehobenen Positionen können diese Regelungen – je nach Vertrag – allerdings anders sein. Ist man länger krankgeschrieben, springt die Krankenkasse ein. Diese zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall.

Dauert Ihre Krankheit länger als 78 Wochen an und ist noch nicht abzusehen, ob Sie Rente beantragen oder doch wieder arbeiten gehen können, kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung finanziell entlasten. In dieser unklaren Situation soll die Nahtlosigkeitsregelung eine mögliche zeitliche Versorgungslücke zwischen dem Anspruch auf Krankengeld und beispielsweise einer späteren eventuellen Arbeitsaufnahme oder einem geplanten Rentenbeginn schließen. Für diesen Zeitraum können Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I erhalten.

Im Fall einer längeren Krankheit können Sie auch eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen.

Weiterführende Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder über die Sozialverbände VdK oder Sozialverband Deutschland. Als Mitglied des VdK kann man bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.

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