Es gibt eine Vielzahl an Arzneimitteln, die Ihnen bei der Rauchentwöhnung helfen können. Hierzu gehört u. a. die sogenannte Nikotinersatztherapie. Als Nikotinersatzmittel stehen Ihnen spezielle Pflaster, Kaugummis, Tabletten, Spray und Inhalator zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es nikotinfreie Medikamente, die ganz speziell zur Rauchentwöhnung entwickelt wurden

Aufgrund des sog. Lifestyle-Paragraphen, § 34 SGB V,  dürfen die gesetzlichen Krankenkassen diese Medikamente nicht erstatten. Bei den privaten Versicherungsträgern sieht es kaum anders aus. Nur einige wenige haben Nikotinersatzmittel in den Leistungskatalog der Zusatzversicherungen aufgenommen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) spricht sich dafür aus, dass Nikotinersatzmittel künftig auf Rezept verfügbar sind und von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden. Langfristig entstehen durch die Unterstützung für die Kassen nämlich geringere Kosten, als sich durch die Behandlung entsprechender tabakassoziierter Folgeerkrankungen ergeben würden.

Auch wenn die medikamentöse Unterstützung aus eigener Tasche bezahlt werden muss, sparen Sie trotz dieser anfänglichen Ausgaben nach Ihrem Rauchstopp bares Geld.

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