Wenn Sie mit dem Rauchen aufhören möchten, ist Ihre gesetzliche Krankenkasse dazu verpflichtet, Ihnen Hilfe zu leisten. Demnach fördert sie laut §20 SGB V Maßnahmen, die den von den Krankenkassen definierten Qualitätsstandards entsprechen.

Dazu zählen beispielsweise zertifizierte Kurse zum Tabakausstieg, die von qualifiziertem Fachpersonal geleitet werden. Rauchentwöhnungsprogramme, wie beispielsweise das in Deutschland am weitesten verbreitete sogenannte „Rauchfrei Programm“, erfüllen die Anforderungen der Krankenkassen und der Gesundheitsverbände. Viele gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen einen Anteil der anfallenden Teilnahmegebühren.

Manche Krankenkassen bieten für ihre versicherten Mitglieder zudem eigene Nichtraucher-Seminare an. Oft gibt es zusätzlich ein breites Angebot an weiteren Gesundheitskursen, wie etwa zu Entspannungstechniken oder Ernährung, die Sie beim Rauchstopp unterstützen können. Abstinenzler und Ex-Raucher, die eine Entwöhnung absolvieren, werden häufig im Rahmen von Bonusprogrammen mit Geld- und Sachprämien oder Zuschüssen zu Gesundheitsleistungen belohnt.

Von privaten Krankenversicherungen werden ebenfalls Kurse zur Rauchentwöhnung angeboten oder sie übernehmen die Kosten für solche Programme. Für Privatversicherte werden zudem auch Bonuszahlungen ausgeschüttet, wenn man nachweislich nicht raucht.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) setzt sich sehr dafür ein, dass zukünftig mehr Maßnahmen zur Rauchentwöhnung von den Krankenkassen übernommen werden. Grundsätzlich geht es dabei in erster Linie um eine Kombination aus ärztlicher Hilfe und unterstützenden Arzneimitteln.

Kontaktieren Sie vorher Ihre Krankenkasse, um sich über konkrete Leistungen und Angebote zu informieren und zu erfragen, welche Kostenübernahme in Ihrem Fall möglich ist.

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