Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Die Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen. Außerdem finden Sie hier ein Online-Verzeichnis der Versorgungsämter in Deutschland.

Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht einige finanzielle Vorteile: z.B. günstigere Fahrkarten im ÖPNV für Menschen mit Gehbehinderungen, in manchen Fällen auch für Begleitpersonen. Studierende mit Behinderung können mehr Bafög bekommen. Ein Schwerbehindertenausweis kann auch helfen, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.

Zu bedenken sind auch die möglichen Konsequenzen im Berufsleben. Mit einem Schwerbehindertenausweis hat man Anspruch auf mehr Urlaubstage, besonderen Kündigungsschutz und weitere Vergünstigungen im Arbeitsleben. Um diese sogenannten Nachteilsausgleiche zu nutzen, müssen Sie aber zuvor den Arbeitgeber über die Behinderung informieren, was gerade am Anfang einer Berufslaufbahn ungünstig sein kann. Auch sollten Sie bedenken, dass man den Schwerbehindertenausweis und einen offiziell zuerkannten Grad der Behinderung später nicht ohne weiteres „zurückgeben“ kann.  

Grundsätzlich steht es Ihnen frei zu entscheiden, ob und wann Sie den Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informieren. Eine Behinderung und eine anerkannte Schwerbehinderung müssen dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden, auch nicht auf Nachfrage. Allerdings muss im Einzelfall immer wieder geprüft werden, ob es sinnvoller ist, den Arbeitgeber zu informieren. Eine Mitteilungspflicht gibt es nur bei Erkrankungen, die eine Beschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz ausschließen.

Das Kindernetzwerk e.V. hat zum Schwerbehindertenausweis ein Informationspaket speziell für Kinder und Jugendliche zusammengestellt.

Hinweise zum Antrag bietet das Online-Angebot einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Bei den Sozialverbänden VdK und SoVD erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis.

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