Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Bei manchen Hilfsmitteln gelten allerdings Festbeträge. Wenn die Kosten eines Hilfsmittels über dem Festbetrag liegen, müssen die Versicherten den entsprechenden Betrag zuzahlen.
Bei Fragen zu den Kosten von Hilfsmitteln wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenversicherung.
Weitere Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
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