Eltern, die ein krankes Kind betreuen müssen und gesetzlich krankenversichert sind, können bei ihrer Krankenversicherung für die Betreuung des kranken Kindes ein Kinderkrankengeld beantragen. Auskunft kann Ihnen Ihre gesetzliche Krankenversicherung geben.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, hängen die Leistungen vom jeweiligen Vertrag ab. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.
Ein Pflegefall als Folge einer rheumatischen Erkrankung kommt bei Kindern und Jugendlichen sehr selten vor. Bei kranken Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel durch besonders geschulte Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder durch Gutachter privater Krankenversicherungen geprüft.
Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade erhalten betroffene Familien finanzielle Unterstützung. In bestimmten Fällen können zusätzliche Betreuungsleistungen hinzukommen.
Weitere Informationen zur Pflegebedürftigkeit bei Kindern bieten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und das Bundesministerium für Gesundheit.
Wie man sich am besten auf die Begutachtung durch den MDK vorbereiten sollte, können Sie bei der Verbraucherzentrale nachlesen.
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA).
Weitere Beratungsmöglichkeiten für Sozialleistungen finden Sie in der Rubrik „Sozialrecht“.
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