Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Die Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen. Außerdem finden Sie hier ein Online-Verzeichnis der Versorgungsämter in Deutschland.
Ein Ausweis wird in der Regel mit zeitlicher Befristung erteilt. Die Dauer der Gültigkeit beträgt meist zwischen zwei und fünf Jahren.
Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht einige finanzielle Vorteile: z.B. günstigere Fahrkarten im ÖPNV bei Geh- und Sehbehinderungen, in manchen Fällen auch für Begleitpersonen. Studierende mit Behinderung können mehr Bafög bekommen. Ein Schwerbehindertenausweis kann auch helfen, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.
Im Berufsleben haben schwerbehinderte Menschen besondere Rechte: z. B. bei Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, Leistungsanforderungen, beruflicher Förderung, Teilzeitanspruch und Kündigungsschutz. Außerdem stehen schwerbehinderten Menschen zusätzliche Urlaubstage zu.
Weitere Informationen und Hinweise zum Antrag finden Sie auf der Website einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Bei den Sozialverbänden VdK und SoVD erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis.
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