Wer von einer schweren Erkrankung betroffen ist, hat möglicherweise Probleme, seinen Alltag zu organisieren und braucht deshalb eine Unterstützung.
Ein Anspruch auf Krankenpflege kann aus verschiedenen Gründen gegeben sein: etwa, wenn jemand sich nicht mehr selbst versorgen kann und im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, oder wenn eine Krankenhausbehandlung nicht durchführbar ist oder durch häusliche Krankenpflege vermieden werden kann. Eine häusliche Pflege ist auch angebracht, wenn dadurch eine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus möglich ist oder wenn sie im Rahmen der Behandlung notwendig ist.
Einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben Sie allerdings nur dann, wenn Sie keine bei Ihnen im Haushalt lebende Person pflegen und versorgen kann. Besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer Ärztin oder Ihrer Krankenkasse.
Weiterführende Informationen zur häuslichen Krankenpflege und zur Haushaltshilfe finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie zu gesundheitsrechtlichen Fragestellungen.
Eine gute Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege sind auch die lokalen Pflegestützpunkte. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte finden Sie hier.
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