Pflegende Angehörige können verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, um ihren Beruf und die Pflege von Angehörigen zu vereinbaren. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege zeitweise vom Arbeitgeber freistellen lassen und als Ausgleich für das entgangene Gehalt ein Pflegeunterstützungsgeld erhalten.

Auch ist es möglich, für die Pflege Beitragszeiten in der Rentenversicherung anerkannt zu bekommen. Wie das geht, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung nachlesen.

Weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

0