In manchen Situationen ist es hilfreich oder sogar notwendig, eine Begleitperson zum Arztgespräch mitzunehmen – etwa, wenn Patient:innen älter sind, wenn es sprachliche Verständigungsprobleme gibt oder wenn man sich aus anderen Gründen gegenüber dem Fachpersonal unsicher fühlt und deshalb Unterstützung durch eine Vertrauensperson braucht. 

Häufig wählen Patient:innen eine persönliche Vertrauensperson aus der Familie oder aus dem Freundeskreis als Begleitperson. Bei sprachlichen Verständigungsproblemen sollte man in Erwägung ziehen, sich von einem professionellen medizinischen Dolmetscher begleiten zu lassen, damit die medizinischen Informationen präzise und korrekt übermittelt werden.

Es ist sinnvoll, vor dem Arztgespräch zu überlegen, ob Ihre Begleitung auch die Gesprächsführung übernehmen soll. Dabei sollten Sie und Ihre Begleitperson berücksichtigen, dass es im Arztgespräch um den Patienten/die Patientin geht und dass er/sie möglichst offen und ehrlich sprechen sollte. Wählen Sie deshalb eine Begleitperson aus, mit der Sie offen über Ihre Situation sprechen können, und machen Sie nicht den Fehler, Ihre eigene Situation aus Rücksicht auf Angehörige zu positiv darzustellen oder Beschwerden und Probleme zu verschweigen.

In der Regel reagieren Ärzt:innen verständnisvoll, wenn Patient:innen von einer Person ihres Vertrauens begleitet werden. Um Ärzt:innen von der Schweigepflicht zu entbinden, können Sie vorab eine schriftliche Vollmacht für die Begleitperson zur Teilnahme am Arztgespräch aufsetzen. In dieser Vollmacht sollten folgende Punkte stehen:

  • Ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse)
  • persönliche Angaben der Begleitperson (Name)
  • der Inhalt der Vollmacht (Begleitung beim Arztbesuch einschließlich Arztgespräch)
  • Datum, Ort, Unterschrift

Weitere Tipps für den Arztbesuch mit einer Begleitperson finden Sie hier.

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