Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet, außer wenn Sie die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung wegen der Erkrankung nicht erbringen können. Allerdings kann es hilfreich sein, wenn Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin Bescheid weiß, weil sich manches dann besser regeln lässt: z. B. wenn Sie eine Vertretung brauchen, weil Sie krankheitsbedingt fehlen oder wenn Sie Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten müssen, um Arzttermine wahrzunehmen.
Sie können Ihren direkten Vorgesetzten/Ihre Vorgesetzte in einem vertraulichen Gespräch informieren oder einen Termin in der Personalabteilung vereinbaren. Dort können Sie fragen, welche betrieblichen Hilfen oder Erleichterungen Ihnen angeboten werden können.
Bei Fragen zu Patientenrechten oder zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer:innen können das Bürgertelefon im Bundesgesundheitsministerium und das Bürgertelefon im Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiterhelfen.
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