Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin dazu verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das bedeutet: Man klärt gemeinsam mit Ihnen, wie Sie die Arbeit fortsetzen können und mit welchen vorbeugenden Leistungen oder Hilfen die Gesundheit gestärkt werden kann. 

Dem BEM müssen Sie nicht zustimmen, es muss Ihnen aber vom Arbeitgeber angeboten werden. Auch wenn das Angebot eines BEM die Voraussetzung für eine eventuelle Kündigung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist, sollten Sie die Chance darin sehen, in Zusammenarbeit mit Betriebsrat/Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt/-ärztin und Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz an Ihre Bedürfnisse anpassen zu können und zu erhalten.

Mehr Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie in der Broschüre „Schritt für Schritt zurück in den Job“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wenn Sie gesundheitlich stark eingeschränkt sind, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Schwerbehinderte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte, u. a. bei der Auswahl und Gestaltung des Arbeitsplatzes. 

Zum Thema Behinderung und Teilhabe informieren die Sozialverbände SoVD und VdK Deutschland

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten von behinderten Menschen im Arbeitsleben bietet die Plattform talentplus.de vom Institut der deutschen Wirtschaft.

Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.

 

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