Grundsätzlich können Arbeitnehmer:innen, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin geltend machen. Dieser Anspruch gilt aber nur für Arbeitnehmer:innen, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber/Arbeitgeberin mehr als 15 Arbeitnehmer:innen beschäftigt. Und selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin nicht dazu verpflichtet, dem Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung zu folgen – er/sie kann aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Wenn Ihnen eine Reduzierung der Arbeitszeit verweigert wird, sollten Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat Ihres Unternehmens wenden und um Unterstützung bitten.
Umfassende Informationen zur Teilzeit bietet eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für eine arbeitsrechtliche Beratung können Sie sich an das Bürgertelefon des Ministeriums wenden.
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