Der behandelnde Krankenhausarzt / die behandelnde Krankenhausärztin entscheidet in der Akutklinik über die Fortführung der Behandlung in Form einer Rehabilitation. Bei der dafür notwendigen Antragstellung kann der Sozialdienst des Krankenhauses behilflich sein, der Betroffene auch bei anderen Fragen rund um die Themen Rehabilitation, ambulante Versorgung, Kurzzeitpflege, häusliche Pflege und bei sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten kann. Bei dem Übergang in die Rehabilitationseinrichtung können Patienten auch von einem Schlaganfall-Helfer/ einer Schlaganfall-Helferinoder Case-Manager (Fall-Begleiter) unterstützt werden, sofern dieser in ihrer näheren Umgebung ist. Ein Schlaganfall-Helferbegleitet Betroffene und ihre Angehörigen im Behandlungsprozess von der Akutversorgung über die Rehabilitationsphase bis in die ambulante Nachsorge im heimischen Umfeld. 

Tipps zur Antragsstellung und Informationen zu den Schlaganfall-Helfern finden Sie auf den Internetseiten der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.

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