Rat & Hilfe
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Sie suchen Hilfe, Informationen, Beratung?
Die erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Gesundheit sollte Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin sein.
Außerdem gibt es zahlreiche weitere Einrichtungen, die Ihnen bei Fragen weiterhelfen können:
- Bei allgemeinen Fragen zu Gesundheitsthemen oder zur Kranken- und Pflegeversicherung: die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit.
- Bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen: das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
- Bei Fragen zu Rente und Pflege: die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung und die lokalen Pflegestützpunkte. Die Rentenversicherung informiert auch zu Reha-Maßnahmen.
Für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen: die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 09.07.24 -
Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen und persönliche Erfahrungen miteinander zu teilen:
Bei Fragen zur Erkrankung ist auch die Deutsche Gesellschaft für Amyloid-Krankheiten (DGAK) eine gute Anlaufstelle.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21 -
Viele Menschen erleben ihre Krankheit als körperliche und seelische Belastung. Bei chronischen Verläufen, wenn es keine Aussicht auf eine Heilung gibt, sind die Sorgen der Betroffenen häufig besonders groß.
Wichtig zu wissen ist: Wenn Sie unter Ängsten und Despressionen leiden, gibt es viele Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können:
- Bei akuten Ängsten oder Panikattacken können Sie sich an Kriseninterventionsdienste wie die Telefonseelsorge wenden.
- Außerdem gibt es zahlreiche kommunale, kirchliche und freie Träger, die psychosoziale Unterstützung anbieten, z. B. Diakonie, Caritas und AWO.
- Vielleicht hilft Ihnen auch der Austausch mit anderen Betroffenen: Nutzen Sie die Angebote von Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen.
In manchen Fällen kann auch eine psychotherapeutische Unterstützung sinnvoll sein. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin darauf an. Er/sie kann Ihnen weiterhelfen und eine Psychotherapie vermitteln.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 09.07.24
Hilfsmittel
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Dinge wie Gehhilfen, Rollstühle oder Bade- und Duschhilfen werden in der medizinischen Fachsprache als Hilfsmittel bezeichnet.
Welche Hilfsmittel jemand braucht, hängt von der individuellen Situation ab. Die behandelnden Ärzt:innen oder Therapeut:innen können Ihnen bei der Auswahl helfen, denn mit ihrer fachlichen Expertise können sie begründen, welches Hilfsmittel infrage kommt.
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss es in einer speziellen Liste enthalten sein: im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis. Außerdem müssen vor der Anschaffung des Hilfsmittels eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.
Mit der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung können Sie das Hilfsmittel bei einem von der Kasse anerkannten Lieferanten bestellen. Wird die Versorgung mit dem Hilfsmittel von der Krankenkasse abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einzulegen.
Das Hilfsmittelverzeichnis gilt für die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen haben dazu unterschiedliche Regelungen, die auch vom gewählten Tarif abhängen. Am besten sprechen Sie Ihre Krankenversicherung an und bitten um Auskunft und Beratung.
Weitere Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21 -
Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind – z. B. Inkontinenzartikel, Spritzen zur Verabreichung von Medikamenten – zahlen Betroffene ein Zehntel der Kosten pro Packung dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf solcher Hilfen. Für alle anderen Hilfsmittel müssen Betroffene zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen.
Weitere Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21
Rehabilitation
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Der Begriff „Rehabilitation“ (kurz: „Reha“) steht für Maßnahmen, die zur Gesundheitsförderung beitragen, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Bei erwachsenen Patienten/Patientinnen besteht das Ziel einer Reha häufig darin, dass kranke Menschen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können.
Eine Reha-Maßnahme kann auch dazu beitragen, die Selbstständigkeit zu erhalten und das Eintreten von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit möglichst lang zu vermeiden.
Wenn Sie sich fragen, ob eine Reha-Maßnahme für Sie infrage kommt, sollten Sie sich an Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin wenden. Er/sie kann gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob eine Reha-Maßnahme sinnvoll ist und welche Rehaklinik dazu möglicherweise infrage kommt.
Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21 -
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:
- Die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme muss von einem Arzt bestätigt werden.
- Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.
Der Antrag für eine medizinische Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt/die Hausärztin oder einen Facharzt/eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt. Einen Antrag für eine berufliche oder soziale Rehabilitation können Sie selbst beim jeweiligen Kostenträger einreichen.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung oder den anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.
Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21 -
Medizinische Reha-Maßnahmen finden in der Regel in spezialisierten Reha-Einrichtungen (Kliniken) statt und können stationär oder ambulant durchgeführt werden. Sie richten sich nach den Erkrankungen und Beschwerden der Patient:innen und können verschiedene therapeutische Ansätze und Patientenschulungen umfassen.
Bei der Auswahl der Reha-Einrichtung sollten Sie Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin um Rat fragen. Er/sie kann Ihnen mit Informationen weiterhelfen und Sie bei der Wahl der Reha-Einrichtung unterstützen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie möglicherweise bei der Wahl der Reha-Einrichtung beraten und Ihnen Informationen geben.
Für eine erste Orientierung über die Standorte und Schwerpunkte von Reha-Einrichtungen können Sie Datenbanken im Internet nutzen, z. B. von der Deutschen Rentenversicherung und von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 31.05.23 -
Über die Bewilligung einer Reha-Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, in anderen Fällen sind die Krankenkassen zuständig. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.
Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie beim Kostenträger eine schriftliche Begründung verlangen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Dazu sollten Sie die Ablehnungsgründe vorab mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen und den Widerspruch mithilfe Ihres Arztes/Ihrer Ärztin begründen.
Hilfe beim Widerspruch bieten auch Beratungsstellen wie die Sozialverbände VdK und SoVD und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen, die Berufsgenossenschaften sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 09.07.24 -
Reha-Kosten werden auf Antrag vom zuständigen Kostenträger übernommen.
Rentenversicherungsträger sind zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Reha-Maßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
Krankenkassen sind zuständig, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger die Reha-Leistungen erbringen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und beim Bundesgesundheitsministerium.
Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21
Pflegeleistungen
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Bei Fragen zu Leistungen rund um das Thema Pflege hilft Ihre Pflegeversicherung bzw. Krankenversicherung. Diese ist gesetzlich verpflichtet, zu beraten und darüber aufzuklären, welche Leistungen zur Verfügung stehen. Eine Pflegeberatung ist kostenlos und kann auf Wunsch auch zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung stattfinden
Je nach Einstufung in die fünf Pflegegrade erhalten pflegebedürftige Menschen finanzielle Unterstützung für die häusliche oder stationäre Pflege.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Leistungen Ihnen zustehen. Eine Hilfestellung bietet der Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit.
In vielen Städten gibt es lokale Pflegestützpunkte: Dort können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über Pflege informieren und praktische Unterstützung erhalten.
Einen Überblick vermittelt der Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21 -
Ja. Häufig werden von Krankenhäusern bestimmte Pflegedienste empfohlen, aber Sie können selbst entscheiden und sind nicht dazu verpflichtet, einen bestimmten Dienst zu beauftragen.
Für die Auswahl des Pflegedienstes finden Sie bei der Verbraucherzentrale eine Checkliste mit wichtigen Punkten, die Sie berücksichtigen sollten.
Weitere Informationen und individuelle Beratungen zur Koordination von Pflegeleistungen vor Ort bekommen Sie bei den lokalen Pflegestützpunkten und vielen weiteren Beratungseinrichtungen. Dort können Sie auch um Rat fragen, wenn es Probleme mit dem Pflegedienst geben sollte. Einen Überblick über Beratungsangebote in Ihrer Umgebung bietet eine Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege.
Schauen Sie auch in den Online-Ratgeber Pflege und in das Internetportal gesund.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit, wenn Sie an weiteren Informationen zum Thema Pflege interessiert sind.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 11.03.22 -
Ja. Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, bietet die Pflegekasse verschiedene Hilfen und Leistungen zur Unterstützung.
Weitere Informationen für pflegende Angehörige finden Sie im Internetportal gesund.bund.de und im Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit.
Schauen Sie auch in die Rubrik „Hilfe für Angehörige“. Dort finden Sie ergänzende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.11.21