Berufsleben
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Nein, das müssen Sie nicht. Allerdings kann es hilfreich sein, wenn Ihr Arbeitgeber Bescheid weiß. Die meisten Vorgesetzen werden Sie unterstützen und so mehr Verständnis haben, wenn Sie krankheitsbedingt fehlen oder Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten müssen, um Arzttermine wahrzunehmen. Sie brauchen Ihrem Arbeitgeber gegenüber aber nicht alle Details über Ihre Erkrankung mitzuteilen. Das ist Ihre Privatsache.
In größeren Unternehmen können Sie auch vertraulich mit der Personalabteilung sprechen. Die kann Ihnen sagen, welche Informationen Ihr Unternehmen wirklich braucht und welche betrieblichen Hilfen oder Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Für die Frage, ob es ratsam ist, sich Ihren Kollegen anzuvertrauen, dass Sie an Colitis ulcerosa erkrankt sind, gibt es kein Patentrezept. Dies hängt natürlich sehr stark davon ab, welches Verhältnis Sie zu Ihren Kollegen haben, aber auch davon, was sich für Sie persönlich richtig anfühlt.
Sie können es als hilfreich empfinden, offen mit Ihrer Erkrankung umzugehen, da Sie sich dann nicht verstecken müssen und auch mehr Verständnis erfahren, wenn Sie sich unwohl fühlen oder krankheitsbedingt ausfallen müssen, andererseits kann es auch belastend sein, wenn Sie mit übertriebener Anteilnahme oder neugierigen Fragen Ihrer Kollegen konfrontiert werden.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wenn Sie sich während eine akuten Krankheitsschubs nicht in der Lage fühlen zu arbeiten, müssen Sie umgehend Ihren Arbeitgeber informieren und – so ist es jedenfalls in den meisten Arbeitsverträgen geregelt – innerhalb von 3 Tagen eine Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen, wenn Sie länger als 3 Kalendertage nicht arbeiten können. Wenn Sie also am Montag erkrankt sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens am Donnerstag eine von Ihrem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Wenn Sie am Donnerstag erkranken, müssen Sie die Bescheinigung erst am Montag vorlegen, da das Wochenende nicht als Arbeitstage gerechnet wird. Manche Arbeitgeber verlangen allerdings auch bereits ab dem 1. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Insofern sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen, um die für Sie geltenden Regeln zu kennen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie Ihre Krankmeldungen lückenlos einreichen müssen. Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis Montag gilt und Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind, muss die Folgebescheinigung ab Dienstag gelten. Eine Folgebescheinigung müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer auch dann noch vorlegen, wenn Sie länger als 6 Wochen krankgeschrieben sind und deshalb keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung haben.
Mehr zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall lesen Sie hier.
Bei der Verbraucherzentrale finden Sie noch einmal alle wichtigen Fakten rund um die Krankmeldung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 11.07.24 -
Wenn Sie an Colitis ulcerosa leiden, machen Sie sich vielleicht noch mehr Gedanken darüber, welcher Beruf zu Ihnen passt und ob Sie Ihren Berufswunsch trotz Ihrer Erkrankung ausüben können.
Wenn Sie schon einen konkreten Berufswunsch haben, sollten Sie mit Ihrem Arzt darüber sprechen, ob er irgendwelche Bedenken wegen Ihrer Erkrankung sieht.
Wenn Sie noch mitten in der Berufswahl stecken, können Sie sich als Mitglied auch vom Arbeitskreis Sozialrecht des DCCV e.V. beraten lassen. Die Mitglieder des Arbeitskreises sind überwiegend selbst Betroffene, die über eigene Erfahrungen mit Colitis ulcerosa in Ausbildung und Beruf verfügen. Unterstützung bei der beruflichen Orientierung bieten auch die Arbeitsagenturen an.
Die Stiftung „Aktion Luftsprung“ unterstützt junge Menschen mit chronischen Erkrankungen in Ausbildung und Beruf. Im Rahmen Berufsmentoring-Programm „luftsprung pro“ unterstützten Mentoren Sie dabei, Ihre Fähigkeiten und Neigungen herauszuarbeiten und bei Bewerbung und Einstieg in den Beruf. Außerdem hat die Stiftung ein Stipendien-Programm, das Sie in Ausbildung und Berufseinstieg finanziell unterstützt, wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wenn Sie überlegen, wegen Ihrer Erkrankung Ihren Beruf zu wechseln, gibt es verschiedene Beratungsangebote, die Sie auf Ihrem Weg unterstützen können.
Ein Informationsportal zum Berufswechsel der Arbeitsagentur leitet Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Dort finden Sie auch ein Kontaktformular, mit dem Sie eine telefonische Beratung vereinbaren können.
Ohne vorherige Anmeldung können Sie sich in den Berufsinformationszentren (BiZ) selbst informieren, die Sie in vielen Städten finden. Dort gibt es Internet-Arbeitsplätze, Online-Medien und Informationsmappen zu verschiedenen Berufsfeldern.
Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ermöglicht das Berufsförderungswerk in bestimmten Fällen eine Ausbildung oder Teilqualifikationen.
Wenn Sie sich beruflich verändern möchten, können Sie sich als Mitglied auch vom Arbeitskreis Sozialrecht des DCCV beraten lassen. Die Mitglieder des Arbeitskreises sind überwiegend selbst Betroffene, die über eigene Erfahrungen mit Colitis ulcerosa in Ausbildung und Beruf verfügen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.07.20
Arbeitsrecht
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Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen des Vorliegens einer Erkrankung nicht möglich. Allerdings ausnahmsweise dann, wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung lange Fehlzeiten haben oder aufgrund häufiger Kurzerkrankungen Ihre Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist und hierdurch betriebliche Belange beeinträchtigt sind. Zusätzlich muss aufgrund der Schwere der Erkrankung eine Genesung nicht mehr zu erwarten sein (sog. negative Zukunftsprognose). Das Vorliegen dieser Voraussetzung muss im Zweifel der Arbeitgeber beweisen. Sie sollten daher das Ziel haben, Ihren Arbeitsplatz zu behalten, und notfalls gerichtlich gegen eine Kündigung vorgehen. Hier wäre es sehr hilfreich, rechtzeitig vorher eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen zu haben, um das doch erhebliche Kostenrisiko einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung zu minimieren.
Wenn Sie trotzdem Ihren Arbeitsplatz verlieren, hätten Sie wenigstens noch eine oft respektable Abfindung erstritten, die zumindest finanzielle Sorgen etwas abmildern könnte. Sie sollten daher bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit so früh wie möglich das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung suchen, um nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit Ihren beruflichen Wiedereinstieg zu planen.
Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (abgekürzt: BEM) anzubieten, und muss zusammen mit Ihnen und dem Betriebsrat/Personalrat klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Leistungen/Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Eine arbeitsrechtliche Beratung bietet u.a. das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Im Falle einer Kündigung oder Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz ohne Ihr Einverständnis (Fall der sogenannten Änderungskündigung) sollten Sie sich wegen der laufenden Fristen (3 Wochen ab Zugang einer Kündigung für eine Kündigungsschutzklage) unverzüglich anwaltlichen Rat holen oder sich, wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, an Ihre Gewerkschaft wenden.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Ob bei Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung eine Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt vom Ausmaß der Einschränkungen ab, die Ihre Erkrankung mit sich bringt. Anhand dieser Einschränkungen wird der Grad der Behinderung bestimmt.
Anhaltspunkte für den Behinderungsgrad bei Colitis ulcerosa geben die sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Der DCCV e.V. hat eine Tabelle veröffentlicht, anhand derer Sie erkennen können, bei welchen durch Ihre Erkrankung bedingten Einschränkungen in der Regel welcher Grad der Behinderung zugeschrieben wird.
Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.
Ab einem Grad der Behinderung von 30 können Sie schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dann gelten für Sie die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für schwerbehinderte Menschen, z. B. was den Kündigungsschutz betrifft.
Den Antrag für Gleichstellung können Sie bei der Agentur für Arbeit stellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes vorliegt oder Sie keine Möglichkeit haben, ohne die Gleichstellung einen adäquaten Arbeitsplatz zu erhalten.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Dadurch erhalten Sie unter anderem Steuererleichterungen oder einige Vorteile im Berufsleben wie z. B. eine Arbeitswoche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Außerdem genießen Sie weitere Vorteile (sog. Nachteilsausgleiche). Für Colitis-ulcerosa-Patienten gibt es unter bestimmten Umständen Parkerleichterungen beim Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt. Mit diesem orangenen Parkausweis ist es z. B. erlaubt – wenn in zumutbarer Entfernung kein regulärer Parkplatz vorhanden ist –, bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot zu parken. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 allein aufgrund der Erkrankung Colitis ulcerosa. Die Parkerleichterung erlaubt allerdings nicht, auf den besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken.
Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie bei den Versorgungsämtern oder über die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22 -
Das müssen Sie nicht, allerdings können Sie dann auch den Ihnen zustehenden Zusatzurlaub nicht in Anspruch nehmen. Egal ob Ihrem Arbeitgeber die Schwerbehinderung bekannt ist oder nicht, gekündigt werden kann Ihnen nur mit Zustimmung des Integrationsamts.
Spätestens im Falle einer Kündigung muss Ihr Arbeitgeber also informiert werden. Nimmt der daraufhin die Kündigung nicht zurück, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Viele größere Unternehmen haben auch eine Schwerbehindertenvertretung, bei der Sie sich beraten lassen können.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22
Finanzielle Absicherung bei Krankheit
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Eine Teilzeitarbeit ist sinnvoll, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie die Belastungen einer Vollzeitarbeit bewältigen können. Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (kurz BEM). Es gibt ein Modell zum Wiedereinstieg („Hamburger Modell"), mit dem Sie stufenweise wieder einsteigen können. Darüber informiert Sie Ihr Arzt/Ihre Ärztin oder der Betriebsarzt.
Weitere Informationen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Lesen Sie mehr über das Thema Teilzeit.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 18.01.24 -
Typisch für Colitis ulcerosa ist der Erkrankungsverlauf in Schüben, die sich mit Phasen ohne Krankheitssymptome abwechseln. Wann und wie häufig solch ein Erkrankungsschub auftritt, kann von Patient zu Patient sehr unterschiedlich sein und zwischen Wochen und Jahren liegen. Daher kann es auch sehr unterschiedlich sein, wie stark die Erkrankung Sie in Ihrem Berufsleben beeinträchtigt.
Möglicherweise werden Sie in akuten Krankheitsphasen nicht arbeiten können, in der Regel sollten Sie aber mit einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung wie Colitis ulcerosa nicht dauerhaft erwerbsunfähig sein.
Sollten Sie längerfristig arbeitsunfähig sein, springt zunächst Ihre Krankenkasse ein und zahlt bis zu 78 Wochen Krankengeld. Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus an und mündet sie in eine Erwerbsminderung, kommt für Sie eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen, nämlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 5 Jahren von mindestens 36 Monaten, also 3 Jahren. Ein Blick in die Ihnen jährlich zugehenden Versicherungsinformationen der Deutschen Rentenversicherung sagt Ihnen, ob Sie diese Zeiten bereits erfüllt haben und auch in welcher Höhe Sie einen Rentenanspruch erworben haben und was Sie, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird, dazuverdienen dürfen.
Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder über die Sozialverbände VdK oder Sozialverband Deutschland. Als Mitglied des VdK können Sie bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.
Bei rechtlichen Fragen rund um den Beruf können Sie auch eine Beratung durch die Mitglieder des Arbeitskreises Sozialrecht des DCCV e.V. in Anspruch nehmen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Krankheit sollte nicht arm machen! Sind Sie wegen eines akuten Krankheitsschubs oder nach einer Operation krank, zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu 6 Wochen Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt weiter. Für Beamte und Arbeitnehmer in gehobenen Positionen können diese Regelungen – je nach Vertrag – allerdings anders sein. Danach springt die Krankenkasse ein. Die zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Haben Sie 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind es längstens 72 Wochen.
Mehr Informationen über eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall bietet auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Dort können Sie auch eine Online-Beratung oder eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 11.07.24