Reha bei Colitis ulcerosa
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Das Wort Rehabilitation leitet sich vom lateinischen Wort „rehabilitatio“ (Wiederherstellung) ab und bezeichnet Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das berufliche und gesellschaftliche Leben nach einer Erkrankung.
Reha-Leistungen können sowohl medizinische als auch soziale und berufliche Leistungen umfassen.
Mehr zum Thema Berufliche Rehabilitation finden Sie hier.
Die Rehabilitation kann unterschiedlich organisiert sein:
- Stationär in Rehabilitationskliniken
- Teilstationär in Tageskliniken
- Ambulant
Fast alle Versicherten haben Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für eine Rehabilitation. Wer Kostenträger ist, richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. In den meisten Fällen sind dies die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung.
Antragsformulare für Reha-Maßnahmen erhalten Sie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bei den gesetzlichen Krankenkassen oder den Versicherungsämtern der Kommunen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22 -
Ja, Sie können Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen, wenn Sie an Colitis ulcerosa erkrankt sind. Eine Rehabilitation soll nach dem Abklingen eines akuten Schubs oder nach einer Operation den Erfolg der Therapie sichern sowie Spätfolgen und Einschränkungen durch Krankheit oder Therapie vorbeugen, damit Sie möglichst schnell Ihr Alltags- und Berufsleben wieder aufnehmen können.
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Reha-Leistungen, die sowohl medizinische als auch soziale und berufliche Leistungen umfassen können.
Mehr zu den Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme bei Colitis ulcerosa finden Sie unter der nächsten Frage.
Wenn Sie sich noch ausführlicher über Medizinische Rehabilitation bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa informieren möchten, können Sie beim DCCV ein Journal zum Thema Rehabilitation anfordern, das für Mitglieder kostenlos ist.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.05.23 -
Damit Sie eine Reha-Maßnahme bei Colitis ulcerosa durchführen können, müssen – wie bei anderen Erkrankungen auch – folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Rehabilitationsmaßnahme muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt verordnet werden.
- Das Rehabilitationsziel muss erreichbar sein.
- Reha-Fähigkeit muss vorliegen (siehe unten).
- Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.
In der Regel füllen Sie den Antrag für eine medizinische Reha gemeinsam mit Ihrem Arzt aus, der die Notwendigkeit entsprechend dokumentiert.
Wie Sie eine Reha-Maßnahme beantragen können, lesen Sie hier.
Sie müssen „Reha-fähig“ sein, das heißt, dass Sie, z. B. nach einer schweren Operation, die Reha erst antreten können, wenn Sie sich selbständig waschen und anziehen und ohne fremde Hilfe essen können. Voraussetzung ist auch, dass Sie die angebotenen Therapien auch wahrnehmen können, um so die Reha-Ziele zu erreichen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Während der Rehabilitation unterstützen Sie spezielle Maßnahmen dabei, die körperlichen und seelischen Auswirkungen Ihrer Erkrankung, einer Operation oder körperlich belastender Therapien zu bewältigen.
Dazu erhalten Sie während der Reha-Maßnahme viele verschiedene Angebote, wie z. B. Physiotherapie (Krankengymnastik) oder andere physikalische Therapien, und haben die Möglichkeit, Entspannungstechniken zu erlernen, die eine lockernde, schmerzlindernde und damit positive Wirkung haben. Je nach Bedarf können Sie auch Ergotherapie und Angebote zur Krankheitsbewältigung erhalten.
Wenn Sie an Colitis ulcerosa erkrankt sind, kommt außerdem der Ernährungsberatung eine wichtige Rolle zu. In entsprechenden Schulungen erhalten Sie Ernährungstipps für den Alltag und lernen, welche Nahrungsmittel Sie gut vertragen.
Außerdem können Sie während der Rehabilitation auch psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen. Die kann Ihnen dabei helfen, mit der Erkrankung im Alltag gut zurechtzukommen und zu besprechen, welche Auswirkungen Ihre Erkrankung auf Ihre Partnerschaft, Ihre Sexualität, Familie, Beruf und Freizeit hat. Sich auch um Ihr seelisches Wohl zu kümmern ist besonders wichtig, da Stressbelastungen oder psychische Störungen sich negativ auf den Verlauf der Erkrankung und Ihre Lebensqualität auswirken.
Wenn Sie sich weiter über Medizinische Rehabilitation bei chronischen Darmentzündungen wie Colitis ulcerosa informieren möchten, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse. Beim DCCV e.V. können Sie auch ein Journal zum Thema Rehabilitation anfordern, welches für Mitglieder kostenlos ist.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.05.23 -
Stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen dauern in der Regel 3 Wochen. Die Reha-Maßnahme kann aber auch verkürzt oder – bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit – verlängert werden. Danach können erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach Ablauf einer Wartezeit von 4 Jahren beantragt und durchgeführt werden.
Falls sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert oder andere Erkrankungen hinzukommen, ist eine entsprechende Reha-Maßnahme auch früher möglich. Bei der Deutschen Rentenversicherung und Ihrer Krankenkasse erfahren Sie mehr über Voraussetzungen und Dauer von Reha-Maßnahmen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Neben Ihren persönlichen Sachen (u.a. bequeme Kleidung, Badesachen) sollten Sie möglichst alle wichtigen medizinischen Unterlagen zu Ihrer Erkrankung mitbringen, damit sich das Reha-Team ein Bild machen kann. Dazu gehören unter anderem alle Befunde und Laborberichte, gegebenenfalls einen Arztbrief von Ihrem Gastroenterologen oder anderen behandelnden Ärzten. Falls Sie bereits einen Ernährungsplan haben, sollten Sie diesen auch mitbringen.
Eine Betroffene hat auf Ihrer Website hilfreiche Tipps zusammengestellt, was Sie sonst noch mitnehmen sollten. Bei der Barmer Krankenkasse finden Sie eine Vorbereitungs-Checkliste zum Download.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 11.07.24 -
Viele Reha-Einrichtungen bieten auch Angebote für begleitende Angehörige. Wenn Sie gerne Ihre Eltern oder Ihren Partner mitnehmen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld bei der Klinik nach entsprechenden Möglichkeiten erkundigen.
Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für die Begleitperson in der Reha-Klinik, also z. B. Ihre Eltern oder Ihren Partner. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen bei Ihrem Kostenträger.
Ansonsten besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für den Aufenthalt Ihrer Angehörigen selber übernehmen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Reha-Einrichtungen
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Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie nach Reha-Kliniken suchen, die sich auf Reha-Maßnahmen für Krankheiten des Verdauungssystems spezialisiert haben.
Eine Liste von Reha-Kliniken mit einem Schwerpunkt in der Rehabilitation von Patienten mit Colitis ulcerosa können Sie in der Geschäftsstelle des DCCV e.V. anfordern.
Das Sozialgesetzbuch sieht ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Reha-Klinik ausdrücklich vor: Demnach soll „berechtigten“ Wünschen der Versicherten entsprochen werden. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt, einen Vertrag mit dem Kostenträger abgeschlossen und einen Platz frei hat. Am besten besprechen Sie bei der Antragsstellung mit Ihrem Arzt, welche Klinik am besten Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Sind Sie mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Kommt man Ihrem Wunsch nicht nach, so muss der Kostenträger begründen, warum die von ihm ausgewählte Klinik besser geeignet ist. Daher haben Widersprüche in solchen Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 20.04.21 -
Die Rehabilitationsmaßnahme kann entweder stationär in einer Reha-Klinik oder ambulant am Wohnort durchgeführt werden. Entscheidend dafür ist, welche Art der Rehabilitation zum Erreichen des Rehabilitationsziels notwendig ist. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrem behandelnden Arzt.
Bei einer ambulanten medizinischen Reha nehmen Sie dann von morgens bis zum späten Nachmittag an den Therapien und an den Anwendungen teil und können anschließend wieder nach Hause gehen. Für welche Variante Sie sich entscheiden, kann individuell von Ihrer familiären Situation, Ihren eigenen Wünschen, möglicherweise laufenden Therapien und dem Angebot vor Ort abhängig sein.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
In erster Linie ist Ihr behandelnder Arzt der richtige Ansprechpartner – wenn Sie sich nach einer Operation im Krankenhaus befinden auch der Sozialdienst der Klinik. Auch Ihre gesetzliche Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung helfen weiter. Sie können sich auch an die Reha-Servicestellen wenden. Diese Serviceeinrichtungen werden gemeinsam von den Krankenkassen, den Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, den Landkreisen und weiteren Institutionen organisiert. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie über Postleitzahl und Wohnort nach der nächstgelegenen Reha-Servicestelle suchen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22
Antrag/Kostenübernahme
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Der Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Besteht hier kein Anspruch, sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Darum brauchen Sie sich aber nicht zu kümmern, die Zuständigkeiten regeln die Kostenträger untereinander.
Bei Privatversicherten hängt das individuell von ihrem Versicherungsvertrag ab. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären. Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen finden Sie hier.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 17.01.20 -
Zunächst sollten Sie ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt führen, ob eine Reha-Maßnahme für Sie sinnvoll ist. In der Regel erstellt Ihr Arzt dann einen Befundbericht, in dem die Notwendigkeit der Rehabilitation begründet wird und den Sie mit dem Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese prüft dann den Antrag und leitet ihn gegebenenfalls an den zuständigen Kostenträger weiter. Bei Erwerbsfähigen ist für die Durchführung in der Regel die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
Antragsformulare für Reha-Maßnahmen erhalten Sie dann in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bei den gesetzlichen Krankenkassen oder den Versicherungsämtern der Kommunen. Diese Stellen sind Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Die Beratung ist kostenlos.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 22.03.22 -
Der Kostenträger, also im Regelfall die Rentenversicherung, übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, Therapie und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Jahr beteiligen.
Zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen – egal welcher Kostenträger zuständig ist – muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen, bevor Sie eine weitere Reha-Maßnahme beantragen können. Aber auch hier gilt: Wenn eine Reha-Maßnahme aus medizinischen Gründen vorzeitig erforderlich ist, haben Sie auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Als Arbeitnehmer erhalten Sie Lohnfortzahlung. Das heißt, Ihnen wird während der Reha Ihr Gehalt für 6 Wochen weiter gezahlt. Wenn dieser Anspruch wegen einer Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung für die Zeit der Rehabilitation Übergangsgeld erhalten. Dazu müssen Sie vor der Reha Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Höhe beträgt 75 % oder 68 % Ihres bisherigen Einkommens, je nachdem, ob ein Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt. Während des Bezugs von Übergangsgeld bleiben Sie weiterhin sozialversichert, die Beiträge zur Renten-, Pflege, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Sie.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Therapien und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen und zwar mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Jahr. Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres, die sie eventuell schon im Krankenhaus oder in einer anderen Rehabilitationseinrichtung bezahlt haben, werden Ihnen angerechnet.
Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von Ihrer Einkommenssituation. Viele Patienten können sich auf Antrag ganz oder teilweise davon befreien lassen. Bezieher von Übergangsgeld oder Kinder unter 18 Jahren sind vollständig von der Zuzahlung befreit. Als Bezieher von Sozialleistungen wie ALG II werden Sie auf Antrag befreit.
Auch chronisch Kranke bleiben von den Zuzahlungen nicht verschont. Jedoch sind Zuzahlungen für chronisch kranke Menschen nur bis zur Zumutbarkeitsgrenze von 1 % des (Familien-)Bruttoeinkommens zu zahlen. Wird diese Grenze überschritten, besteht die Möglichkeit, eine Befreiung durch die Krankenkasse zu beantragen. Hier gilt es alle Belege zu sammeln.
Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung oder bei Ihrer Krankenkasse.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20