Reha nach COVID-19
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Sie haben Fragen zur Reha? Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können.
Der erste Ansprechpartner für die Beantragung einer Maßnahme ist der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin. Er/sie kann gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob eine Reha-Maßnahme zum aktuellen Zeitpunkt geeignet sein kann und welche Rehaklinik infrage kommt.
Im Falle eines stationären Aufenthalts kann der Sozialdienst des Krankenhauses mit Informationen und Beratung zur Reha weiterhelfen.
Als externe Beratungsstelle steht zudem die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) zur Verfügung. Sie bietet eine Beratung und Unterstützung bei allen Fragen zur Rehabilitation – entweder telefonisch oder auch in lokalen Beratungsstellen vor Ort.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Krankenkassen und bei der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 23.05.22 -
Der Begriff „Rehabilitation“ (kurz: „Reha“) steht für Maßnahmen, die zur Gesundheitsförderung beitragen, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Bei erwachsenen Patient:innen besteht das Ziel einer Reha häufig darin, dass kranke Menschen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können.
Man unterscheidet berufliche und medizinische Rehabilitation. Zur beruflichen Rehabilitation gehören z. B. Leistungen für eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Qualifizierungsmaßnahmen (Umschulungen), damit Menschen trotz Krankheit weiterhin arbeiten können. Medizinische Rehabilitation ist auf die Erhaltung oder Verbesserung des Gesundheitszustands ausgerichtet.
Bei einem schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung können medizinische Reha-Maßnahmen z. B. nach stationären Krankenhausaufenthalten sinnvoll ein, um die Gesundheit der Patienten zu stärken, damit sie in ihren Alltag zurückkehren können.
Wenn Sie sich fragen, ob eine Reha-Maßnahme für Sie infrage kommt, sollten Sie sich an Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin wenden. Er/sie kann gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob eine Reha-Maßnahme sinnvoll ist und welche Rehaklinik dazu möglicherweise infrage kommt.
Ob eine Reha-Maßnahme bewilligt wird, hängt u. a. von der Art der Erkrankung ab und von den voraussichtlichen Auswirkungen auf eine spätere Berufstätigkeit.
Die Träger von Reha-Maßnahmen sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzlichen Krankenkassen.
Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 23.05.22 -
Eine COVID-19-Erkrankung kann unterschiedliche, länger anhaltende Beschwerden hervorrufen. So kann es z. B. zu kardiologischen, neurologischen, pneumologischen und/oder psychologischen Beeinträchtigungen kommen: z. B. schnelle Erschöpfung bei Belastungen, Muskelschwäche, Kurzatmigkeit, Schwindel, Konzentrationsstörungen und andauernde Müdigkeit (Fatigue).
Dementsprechend kommt je nach Krankheitsverlauf eine breite Palette an Reha-Maßnahmen infrage, z. B. Ausdauer- und Krafttraining, Physiotherapie, Atemphysiotherapie oder auch psychotherapeutische Unterstützung.
Weitere Informationen zur Reha nach COVID-19 bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 23.05.22 -
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:
- Die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme muss von einem Arzt bestätigt werden.
- Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.
Bei einer Post-COVID-Reha kommt hinzu, dass keine akute Infektion vorliegen darf. Dazu muss in der Regel vor Beginn der Reha ein PCR-Test durchgeführt werden.
Der Antrag für eine medizinische Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt/die Hausärztin oder einen Facharzt/eine Fachärztin, der/die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Nach einem schweren COVID-19-Verlauf und stationärem Aufenthalt kann eine Reha-Maßnahme auch vom Krankenhaus organisiert werden. Dann kann sie sich nahtlos an den stationären Aufenthalt anschließen.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.
Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 23.05.22
Antrag / Kostenübernahme
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Ein Antrag sollte in Absprache mit dem behandelnden Arzt/der Ärztin gestellt werden.
Falls es um eine Anschlussrehabilitation nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus geht, sollten Sie den Sozialdienst im Krankenhaus möglichst früh darauf ansprechen. Fragen Sie den Sozialdienst in Ihrer Klinik, ob man Ihnen beim Reha-Antrag behilflich sein kann.
Informationen und Beratung zu Reha-Anträgen bekommen Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei Krankenkassen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 23.05.22 -
Über die Bewilligung einer Reha-Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger (in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder eine Krankenkasse).
Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie beim Kostenträger eine schriftliche Begründung verlangen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat ab der Zustellung Widerspruch einlegen. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht, von dem Sie Gebrauch machen sollten. Den Antrag auf Akteneinsicht sollten Sie mit dem Widerspruchsschreiben stellen und bitten, Ihnen die Befunde und die Stellungnahme des medizinischen Dienstes in Kopie zu übersenden. Sobald Ihnen diese Informationen vorliegen, sollten Sie die Ablehnungsgründe mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen und den Widerspruch begründen.
Hilfe beim Widerspruch bieten auch Beratungsstellen wie die Sozialverbände VdK und SoVD und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Bei privaten Krankenkassen gibt es je nach Tarif unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 15.07.24
Reha-Einrichtungen
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Bei der Auswahl einer Reha-Einrichtung haben Sie als Patient:in ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Da es sich bei COVID-19 um ein relativ „neues“ Krankheitsbild handelt, gibt es bisher nur wenige Reha-Kliniken, die auf die Behandlung spezialisiert sind. Bei der Wahl des Standorts für Ihre Reha sollten Sie deshalb den behandelnden Arzt/die Ärztin um Rat fragen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie möglicherweise bei der Wahl der Reha-Einrichtung beraten und Ihnen Informationen geben.
Eine erste Orientierung über Standorte und medizinische Schwerpunkte von Reha-Kliniken ermöglichen Datenbanken im Internet.
Eine Übersicht über die Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung mit COVID-Schwerpunkt finden Sie hier.
Eine weitere Online-Datenbank für Reha-Kliniken bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 24.07.23 -
Aus medizinischer Sicht ist die ambulante Reha eine ebenso vollwertige Maßnahme wie die stationäre. Der Unterschied besteht darin, dass Sie bei der ambulanten Reha die Nächte und Wochenenden zu Hause verbringen.
Es gilt allerdings der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Einen Anspruch auf eine stationäre Reha haben Sie nur, wenn alle ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder aussichtslos erscheinen.
Manche Reha-Ansätze sind nur ambulant möglich, z. B. wenn sie sich besonders mit der Bewältigung spezieller Situationen in Ihrem gewohnten Umfeld beschäftigen (z. B. Vermeidung von Stürzen in der eigenen Wohnung).
Probleme können entstehen, wenn Sie sich zu Hause während der Reha zu stark belasten (z. B. durch Treppensteigen, Hausarbeit, Einkaufen, Kochen, Putzen, berufliche Tätigkeiten). Häusliche Stressfaktoren können den Erfolg der Reha-Maßnahme beeinträchtigen.
Trotzdem kann es ratsam sein, sich für eine ambulante Reha zu entscheiden, um alltägliche Bewegungen und Abläufe zu trainieren.
Es gilt, die individuellen Bedürfnisse und Reha-Ziele zu berücksichtigen und eine passende Reha-Maßnahme auszuwählen. Wenn bei Ihnen eine Reha-Maßnahme ansteht, sollten Sie sich ärztlichen Rat holen und mit Fachleuten besprechen, welche Reha-Form für Ihren Fall die beste wäre.
Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 23.05.22