Berufsleben
-
Nein, das müssen Sie nicht. Allerdings kann es sehr hilfreich sein, wenn Ihr Arbeitgeber Bescheid weiß. Die meisten Chefs werden Sie unterstützen und mehr Verständnis dafür haben, wenn Sie krankheitsbedingt fehlen oder Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten müssen, um Arzttermine wahrzunehmen. Trotzdem brauchen Sie nicht alle Details Ihrer Krankheit und Behandlung zu erzählen. In größeren Unternehmen können Sie auch vertraulich mit der Personalabteilung sprechen. Die kann Ihnen sagen, welche Informationen Ihr Unternehmen wirklich braucht und welche betrieblichen Hilfen oder Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine sehr gute Information bietet die Deutsche Krebsgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wichtig ist vor allem, dass Sie belastende Therapien abgeschlossen haben und Ihr Arzt/Ihre Ärztin den Wiedereintritt ins Berufsleben befürwortet. Ein guter Ansprechpartner für das Thema Wiedereinstieg in das Berufsleben sind auch der Sozialdienst in den Reha-Kliniken oder Ihre Krankenkasse. Schön wäre es, wenn auch Ihre Familie diesen Wunsch unterstützt. Sie sollten auch klären, wer in Ihrer Firma als Ansprechpartner infrage kommt. Hilfreich für beide Seiten ist sicherlich, wenn Sie sich vorab überlegen, in welchem Umfang Sie wieder „einsteigen" möchten. Hier finden Sie weitere Tipps, wie Sie mit Ihren beruflichen Verpflichtungen umgehen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Arbeitsrecht
-
Grundsätzlich ist eine Kündigung bei Krankheit nicht möglich. Allerdings ausnahmsweise dann, wenn eine lang andauernde Krankheit vorliegt und wenn aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung eine Genesung nicht mehr zu erwarten ist. Das muss im Zweifel der Arbeitgeber beweisen. Sie sollten daher das Ziel haben, Ihren Arbeitsplatz zu behalten, und notfalls auch gerichtlich gegen eine Kündigung vorgehen. Hier wäre es sehr hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig vorher abgeschlossen zu haben, um das doch erhebliche Kostenrisiko einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung aufzufangen. Wenn nichts klappt, hätten Sie wenigstens noch eine oft respektable Abfindung erstritten, die zumindest finanzielle Sorgen etwas abmildern könnte. Sie sollten deshalb so früh wie möglich das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung suchen, um Ihren beruflichen Wiedereinstieg zu planen. Eine arbeitsrechtliche Beratung bietet u.a. das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Einen Beitrag zum Thema „Kündigung trotz oder wegen Krankheit“ können Sie auf Mamma Mia! Online lesen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Ab einem Grad der Behinderung von 50 % – vom Versorgungsamt anerkannt – gelten Sie als schwerbehindert. Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte im Hinblick auf Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, berufliche Förderung oder beim Kündigungsschutz. Bei größeren Arbeitgebern gibt es in der Regel auch einen Ansprechpartner für Sie, der Sie beraten und bei der Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes unterstützen kann. Weitere Informationen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz erhalten Sie beim Sozialverband Deutschland. Sie können Sich auch an die Integrationsämter oder die Renten- und Krankenversicherung wenden, um finanzielle Hilfe für die technische Anpassung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes zu erhalten.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 03.03.22 -
Ab einem Grad der Behinderung von 50 % können Sie beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Bei metastasiertem Brustkrebs besteht nach der Versorgungsmedizinverordnung eigentlich immer der Anspruch auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Dadurch erhalten Sie z.B. Steuererleichterungen oder genießen einige Vorteile im Berufsleben wie z.B. mehr Urlaubstage. Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie über den Sozialverband Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Teilhabe am Arbeitsplatz
-
Das hängt sowohl von Ihrem Beruf als auch Ihren sonstigen Lebensumständen ab. Manche Frauen können während der Therapie ganz gut weiter arbeiten, manchen fällt es sehr schwer, und andere entscheiden sich gegen die Arbeit. Einigen Frauen ist es wichtig, weiter zu arbeiten, weil es ihnen Halt und Erfüllung gibt, wenn das Leben möglichst normal weiterläuft. Am Anfang steht nach der Diagnose in der Regel die weiterführende Behandlung der fortgeschrittenen Erkrankung im Mittelpunkt. Je nach Diagnose und Behandlungsempfehlungen kann es für einige Frauen wichtig und richtig sein, so früh wie möglich wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie weiter arbeiten möchten oder nicht, sollten Sie den Beginn der Behandlung abwarten. Wenn Sie wissen, wie Sie die Therapie körperlich und psychisch verkraften, können Sie immer noch eine Entscheidung treffen. Eine sehr gute Information bietet die Deutsche Krebsgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Eine Teilzeitarbeit ist sinnvoll, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie die Belastungen einer Vollzeitarbeit bewältigen können. Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (kurz BEM). Es gibt ein Modell zum Wiedereinstieg („Hamburger Modell"), mit dem Sie stufenweise wieder einsteigen können. Darüber informiert Sie Ihr Arzt/Ihre Ärztin oder der Betriebsarzt. Weitere Informationen zum Thema betriebliches Eingliederungsmanagement erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Lesen Sie mehr über das Thema Teilzeitarbeit.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 18.01.24
Berufsunfähigkeit
-
Krankheit sollte nicht arm machen! Sind Sie krank, zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu 6 Wochen lang Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt weiter. Für Beamte und Arbeitnehmer in gehobenen Positionen können diese Regelungen – je nach Vertrag – allerding anders sein. Danach springt die Krankenkasse ein. Die zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Dauert Ihre Krankheit länger an und mündet sie in eine Erwerbsminderung, kommt für Sie eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Eine individuelle Beratung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist unverzichtbar. Bei einem Klinikaufenthalt steht der Soziale Dienst für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch in Foren im Internet. Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderung bei Krebs finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder beim Sozialverband VDK. Als Mitglied des VDK kann man auch bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VDK in Anspruch nehmen. Der Arzt Dr. Ulf Seifart, im Medizinischen Beirat der Stiftung Junge Erwachsene mit Krebs, informiert über das Thema Armut und Krebs. Hier können Sie sich einen Fernsehbeitrag mit ihm anschauen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 18.01.24 -
Wenn sie aufgrund Ihrer Brustkrebserkrankung nicht mehr in der Lage sind, mehr als 6 Stunden am Tag zu arbeiten, können Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
- Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine berufliche Tätigkeit mehr über 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. unter 6 Stunden (Teilerwerbsminderungsrente) mehr ausüben
- Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilerwerbsminderungsrente.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei einem Grad der Behinderung von mehr als 50 % ist für Sie eine frühere Rente vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter möglich. Informieren Sie sich weiter über die Möglichkeiten einer Erwerbsminderungsrente.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Sozialrecht
-
Welche Sozialleistungen Ihnen bei metastasiertem Brustkrebs zustehen, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Dazu können Sie sich in einem ersten Schritt an den Sozialmedizinischen Dienst in Ihrer Klinik oder in Ihrem Brustkrebszentrum wenden. Einen guten Überblick darüber, ob und wie Sie sich wirtschaftlich absichern können oder welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen, finden Sie auf dem Internetportal der Deutschen Krebsgesellschaft oder unter der Rubrik „Geld und Mehr" bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs. Außerdem empfehlen wir Ihnen als Lektüre den Blauen Ratgeber „Wegweiser zu Sozialleistungen" der Deutschen Krebshilfe. Wenn Sie als Krebspatientin unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können Sie beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe kurzfristig Hilfe beantragen.
Für Interessierte gibt es auch einen Podcast zum Thema "Armutsrisiko Krebs".Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 04.07.24 -
Eine erste Beratung findet normalerweise über den Sozialdienst der Klinik statt. Außerdem sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegeversicherung und die Deutsche Rentenversicherung ebenso wie die Agentur für Arbeit gesetzlich verpflichtet, Sie zu Ihren Ansprüchen zu beraten. Für eine weitergehende Beratung können Sie sich außerdem an verschiedene Beratungsstellen wenden. Auf einem Informationsblatt des Deutschen Krebsforschungszentrums finden Sie wichtige Beratungsstellen zu sozialrechtlichen Fragen. Beim Sozialverband VDK Deutschland können Sie sich rund um die Themen Rente und Pflege informieren. Das „Junge Krebsportal" der Stiftung Junge Erwachsene mit Krebs richtet sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren, die an Krebs erkrankt sind. Das Beratungsportal bietet sozialmedizinische Beratung per Chat, telefonisch und persönlich vor Ort.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 18.01.24 -
Sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Haushaltshilfe unter bestimmten Umständen. Hier besteht ein Anspruch, wenn Sie oder eine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt nicht weiterführen können und ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt und betreut werden muss. Sind Sie privat versichert, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse, um Ihre Ansprüche zu klären. Weitere Informationen zum Thema Haushaltshilfe finden Sie bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs oder bei der Deutschen Krebsgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.20 -
Das hängt vom Ausmaß Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab. Die Einstufung hängt vom Stadium der Erkrankung und dem Ausmaß der weiteren Begleiterscheinungen ab. Bei den meisten onkologischen Erkrankungen wird zunächst eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50 % und höher anerkannt. Dies ist im Anhang zur Versorgungsmedizinverordnung festgelegt. Sehr häufig ja. Ab einem Grad der Behinderung von 50 % können Sie beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Falls Sie – z.B. wegen einer anderen Erkrankung – bereits einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen, können Sie beim Versorgungsamt einen sogenannten Verschlechterungsantrag stellen. Weitere Informationen zum Thema Schwerbehindertenausweis finden Sie auch beim Sozialverband VDK Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 03.03.22