Reha-Einrichtungen
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Eine Liste der auf onkologische Rehabilitation spezialisierten Kliniken finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Bei der Auswahl der Klinik werden Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Ihre familiäre Situation berücksichtigt. Die freie Klinikwahl ist aber wegen der individuellen Anforderungen begrenzt: Für Krebspatienten kommen nur Häuser infrage, die von Ihrem Versicherungsträger auch als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs anerkannt wurden. Muss die Reha zeitnah beginnen, ist es nicht immer möglich, sich selbst eine Wunschadresse auszusuchen.
Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich vor: Demnach soll „berechtigten Wünschen" der Versicherten entsprochen werden. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt und einen Platz frei hat. Am besten besprechen Sie bereits bei Antragstellung mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, welche Klinik am besten Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Sind Sie mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Kommt man Ihrem Wunsch nicht nach, so muss der Kostenträger begründen, warum die von ihm ausgewählte Klinik besser geeignet ist. Daher haben Widersprüche in solchen Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.
Weitere Informationen zur Auswahl der Reha-Einrichtungen finden Sie bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs. Hier finden Sie einen Überblick über Reha-Kliniken.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 10.05.22 -
Die Rehabilitationsmaßnahme kann entweder in einer Reha-Klinik, teilstationär oder ambulant am Wohnort durchgeführt werden. Entscheidend dafür ist, welche Art der Rehabilitation zum Erreichen des Rehabilitationsziels notwendig ist. Besprechen Sie dies am besten mit Ihren behandelnden Ärzten. Bei einer ambulanten medizinischen Reha nehmen Sie dann von morgens bis zum späten Nachmittag an den Behandlungen und Anwendungen teil und können anschließend wieder nach Hause gehen und dort auch die Nacht und das Wochenende verbringen. Für welche Variante Sie sich entscheiden, kann individuell von Ihrer familiären Situation, Ihren eigenen Wünschen, möglicherweise laufenden Therapien und dem Angebot vor Ort abhängig sein. Hier finden Sie weitere Informationen über medizinische Rehabilitations- und Anschlussbehandlungen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wenn Sie sich wegen einer Reha-Maßnahme nach Brustkrebs beraten lassen wollen, ist in erster Linie Ihr behandelnder Arzt/Ärztin der richtige Ansprechpartner. Auch Ihre gesetzliche Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung helfen weiter. Sie können sich auch an die Reha-Servicestellen wenden. Diese Serviceeinrichtungen werden gemeinsam von den Krankenkassen, den Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, den Landkreisen und weiteren Institutionen organisiert. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie über Postleitzahl und Wohnort nach der nächstgelegenen Reha-Servicestelle suchen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 03.03.22 -
Es gibt eine Reihe von Reha-Maßnahmen mit Schwerpunkt auf krebskranke Mütter und ihre Kinder. Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie bei mamazone oder bei der Rexrodt von Fircks Stiftung. Die Beantragung dieser Rehabilitationsmaßnahme für Mutter und Kind erfolgt über Ihre gesetzliche Krankenkasse. Bei der Antragstellung berät und unterstützt gerne das Mutter-Kind-Hilfswerk. Bei Ihrer eigenen Rehabilitation haben Sie aber die Möglichkeit, Ihr unter 12-jähriges Kind mit in die Rehabilitationseinrichtung zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind selbst keine Rehabilitation benötigt. In solchen Fällen prüft aber zunächst Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger, ob Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht. Ist das der Fall, geht die Haushaltshilfe vor. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für die Begleitperson in der Reha-Klinik, also z.B. Ihren Partner. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen bei Ihrem Kostenträger.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Reha nach Brustkrebs
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Ja! Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Reha-Leistungen, die sowohl medizinische als auch soziale und berufliche Leistungen umfassen können. Grundsätzlich gilt, dass eine medizinische Reha-Maßnahme nach Brustkrebs – wie jede andere Rehabilitationsmaßnahme auch – aus medizinischen Gründen erforderlich sein, vom Arzt verordnet werden und vom Kostenträger genehmigt werden muss. Die Besonderheit bei einer onkologischen Reha besteht darin, dass nicht nur versicherungspflichte Erwerbstätige, sondern auch Bezieher einer Rente und Angehörige Leistungen zur Besserung ihrer körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Krankheits- und Therapiefolgen und Hilfe bei Wiedereingliederung in das häusliche und soziale Umfeld bekommen können. Einen Überblick über die verschiedenen Reha-Maßnahmen finden Sie auf dieser Seite. Außerdem können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihre Ansprüche informieren.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Reha-Maßnahmen nach Brustkrebs können als sogenannte Anschlussrehabilitation (früher auch: Anschlussheilbehandlung) oder als onkologische Nachsorgeleistung gewährt werden. Diese Maßnahmen können ganztägig ambulant zu Hause oder stationär in einer Klinik durchgeführt werden. Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt entweder innerhalb von 14 Tagen auf einen stationären Krankenhausaufenthalt oder bei Weiterführen der medizinischen Behandlung 4 bis 6 Wochen nach Ende der Strahlentherapie. Eine medikamentöse Behandlung muss begonnen, aber nicht abgeschlossen sein. Onkologische Nachsorgeleistungen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung durchgeführt. In Ausnahmefällen kann auch bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Reha-Maßnahme stattfinden, wenn weiterhin erhebliche Funktionsstörungen (körperlich, psychisch, sozial) durch die Krebserkrankung oder durch die Therapiefolgen vorliegen. Wenn Sie sich weiter über Reha-Maßnahmen nach Brustkrebs informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Website der Frauenselbsthilfe nach Krebs, den Krebsinformationsdienst oder der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 02.03.21 -
Unmittelbar an die Erstbehandlung im Krankenhaus schließt sich die sogenannte Anschlussrehabilitation an. Diese dient dazu, den Erfolg der Therapie zu sichern und insbesondere mit den Folgen der Behandlung, wie z.B. Erschöpfung, Störungen der Wundheilung, Narbenverwachsungen, Schmerzen, Nebenwirkungen der Therapie, oder Problemen mit der Krankheitsverarbeitung (Ängste, Depressionen, verändertes Körperbild als Frau, Folgen der Chemotherapie sowie soziale und berufliche Probleme) besser umgehen zu lernen. Eine Anschlussheilbehandlung wird in einer speziell dafür zugelassenen Reha-Einrichtung erbracht und kann ambulant zu Hause oder (teil-)stationär in einer Klinik erfolgen. Weitere Informationen zu einer Anschlussrehabilitation finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Aufgabe der onkologischen Reha-Maßnahme ist es, mögliche Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen, die sich als Folge der Erkrankung oder der Therapie ergeben, zu beseitigen bzw. zu mindern. Diese Maßnahmen sollen Sie in die Lage versetzen, den Erfordernissen des Alltags und des Berufslebens wieder besser gewachsen zu sein, um so eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Im Unterschied zur Anschlussheilbehandlung erfolgt die speziell auf die Behandlung der Krebserkrankung zugeschnittene onkologische Nachsorgeleistung nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt. Sie kann bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Erstbehandlung gewährt werden und muss dann auch in diesem Zeitraum durchgeführt werden. Die onkologische Rehabilitation umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Leistungen. Diese sollen die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung mildern bzw. beseitigen helfen. Je nach Art der Erkrankung oder Form der Therapie können die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb sind die Ziele einer onkologischen Reha-Maßnahme auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Weitergehende Informationen zu onkologischen Reha-Maßnahmen bieten die Frauenselbsthilfe nach Krebs oder die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Reha-Maßnahmen nach Brustkrebs können viele verschiedene Behandlungen umfassen. Diese können z.B. ärztliche Therapien, Krankenpflege, Behandlung mit Medikamenten, Physiotherapie, Hilfsmittel, Ergotherapie oder psychosoziale Maßnahmen umfassen. Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, welche Maßnahme für Sie infrage kommt. Entscheidend sind nicht zuletzt auch Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche. In den "Reha-Therapiestandards Brustkrebs" der Deutschen Rentenversicherung finden Sie ab S. 12 eine Informationen zu möglichen Reha-Maßnahmen und können sich schon vor Antritt der Reha überlegen, was Ihnen besonders wichtig und was weniger wichtig ist.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Eine Reha-Maßnahme dient dazu, den Erfolg der Therapie zu sichern, Ihr körperliches und seelisches Befinden zu verbessern und Ihnen damit eine schnellstmögliche Wiedereingliederung in das häusliche und soziale Umfeld zu ermöglichen. Nähere Informationen dazu, was Reha-Maßnahmen Ihnen bieten können, finden Sie bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Onkologische Reha-Maßnahmen werden durchschnittlich für einen Zeitraum von 21 bis 24 Tagen gewährt. Die Reha-Maßnahme kann jedoch bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit verlängert werden. Danach können erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen erst nach Ablauf einer Wartezeit von 4 Jahren beantragt und durchgeführt werden. Falls sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert oder andere schwere Erkrankungen hinzukommen, ist eine entsprechende Reha-Maßnahme auch früher möglich. Erfahren Sie mehr über die Dauer von Reha-Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Antrag Kostenübernahme
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Die Anschlussheilbehandlung sollte wegen des drohenden Zeitablaufs am besten von Ihnen beantragt werden, solange Sie sich noch zur Behandlung im Krankenhaus befinden. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt Sie bei der Antragstellung und leitet die Anschlussbehandlung in Abstimmung mit Ihnen, den behandelnden Ärzten, dem Kostenträger und der Klinik ein. Gute Kliniken verfügen über einen spezialisierten Sozialdienst, der Sie gerne beraten wird. Weitere Informationen zu einer Anschlussbehandlung finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Der Kostenträger. Bei gesetzlich versicherten Erwerbsfähigen ist das in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Besteht hier kein Anspruch, sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Sie brauchen aber keine Angst zu haben, die Zuständigkeiten regeln die Kostenträger untereinander. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Bei Privatversicherten hängt das individuell von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären. Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen finden Sie hier.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Onkologische Rehabilitationsleistungen müssen Sie beantragen. Antragsformulare erhalten Sie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bei den gesetzlichen Krankenkassen oder den Versicherungsämtern der Kommunen. Diese Stellen sind Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Die Beratung ist kostenlos. Umfassende Informationen zur Beantragung von Reha-Maßnahmen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Dort finden Sie auch die Antragsformulare zum Download. Oder schauen Sie auf der Website der Frauenselbsthilfe nach Krebs nach weiteren Informationen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 03.03.22 -
Der Kostenträger, also im Regelfall die Rentenversicherung, übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, Behandlung und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Jahr beteiligen. Zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen – egal welcher Kostenträger zuständig ist – muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen, bevor Sie eine weitere Reha-Maßnahme beantragen können. Aber auch hier gilt: Wenn eine Reha- Maßnahme aus medizinischen Gründen vorzeitig erforderlich ist, haben Sie auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme. Weitere Informationen zur Kostenübernahme bei einer Rehabilitationsmaßnahme finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Als Arbeitnehmer wird Ihnen während der Reha nach Brustkrebs Ihr Gehalt weiter gezahlt, im Allgemeinen 6 Wochen lang. Wenn dieser Anspruch wegen einer Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung für die Zeit der onkologischen Rehabilitation Übergangsgeld erhalten. Dazu müssen Sie vor der Reha Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Höhe beträgt 75 oder 68 % Ihres bisherigen Einkommens, je nachdem, ob ein Kind oder ein pflegebedürftiger Familienangehöriger im Haushalt lebt. Während des Bezugs von Übergangsgeld bleiben Sie weiterhin sozialversichert, die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Sie. Weitere Informationen zu den Kosten einer Reha-Maßnahme erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Behandlungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen und zwar mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Jahr. Bei einer Anschlussrehabilitation müssen Sie maximal für 14 Tage zahlen. Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres, die Sie eventuell schon im Krankenhaus oder in einer anderen Rehabilitationseinrichtung gezahlt haben, werden Ihnen angerechnet.
Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von Ihrer Einkommenssituation. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise auf Antrag davon befreien lassen. Bezieher von Übergangsgeld oder Kinder unter 18 Jahren sind vollständig von der Zuzahlung befreit. Als Bezieher von Sozialleistungen wie ALG II werden Sie auf Antrag befreit. Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20