Arbeitsrecht
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Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen einer Erkrankung nicht möglich. Allerdings ausnahmsweise dann, wenn eine lang andauernde Krankheit vorliegt und wenn aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung eine Genesung nicht mehr zu erwarten ist. Das muss im Zweifel der Arbeitgeber beweisen. Sie sollten daher das Ziel haben, Ihren Arbeitsplatz zu behalten, und notfalls auch gerichtlich gegen eine Kündigung vorgehen. Hier wäre es sehr hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig vorher abgeschlossen zu haben, um das doch erhebliche Kostenrisiko einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung aufzufangen.
Wenn nichts klappt, hätten Sie wenigstens noch eine oft respektable Abfindung erstritten, die zumindest finanzielle Sorgen etwas abmildern könnte. Sie sollten deshalb so früh wie möglich das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung suchen, um Ihren beruflichen Wiedereinstieg zu planen. Eine arbeitsrechtliche Beratung bietet u.a. das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Ansonsten sollten Sie sich wegen der laufenden Fristen unverzüglich anwaltlichen Rat holen, oder sich an Ihre Gewerkschaft wenden.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei einer Krebserkrankung bekommen Sie in der Regel mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50% für die ersten 5 Jahre anerkannt, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte im Hinblick auf Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, berufliche Förderung oder beim Kündigungsschutz. Bei größeren Arbeitgebern gibt es in der Regel auch einen Ansprechpartner für Sie, der Sie beraten und bei der Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes unterstützen kann.
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beantragen.
Weitere Informationen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz erhalten Sie bei den Sozialverbänden (VdK oder Sozialverband Deutschland). Fragen Sie am besten nach einem Ortsverband in Ihrer Nähe.
Sollte eine technische Anpassung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes nötig sein, können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber über finanzielle Unterstützung erkundigen.
Sie können Sich auch an die Integrationsämter oder die Renten- und Krankenversicherung wenden, um finanzielle Hilfe für die technische Anpassung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes zu erhalten.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Ab einem Grad der Behinderung von 50% können Sie beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Bei einer Krebserkrankung besteht nach der Versorgungsmedizinverordnung in der Regel Anspruch auf Anerkennung einer Schwerbehinderung für die ersten 5 Jahre. Dadurch erhalten Sie unter anderem Steuererleichterungen oder genießen einige Vorteile im Berufsleben wie zum Beispiel mehr Urlaubstage. Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie bei den Versorgungsämtern oder über die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Das müssen Sie nicht, allerdings können Sie dann auch den Ihnen zustehenden Zusatzurlaub nicht in Anspruch nehmen. Egal ob Ihrem Arbeitgeber die Schwerbehinderung bekannt ist oder nicht, gekündigt werden kann Ihnen nur mit Zustimmung des Integrationsamts.
Spätestens im Falle einer Kündigung muss Ihr Arbeitgeber also informiert werden. Nimmt er daraufhin die Kündigung nicht zurück, müssten Sie innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 04.03.22 -
Wenn es sich bei Ihnen um Nierenkrebs als Berufskrankheit handeln könnte, zum Beispiel weil Sie bei Ihrer Arbeit über längere Zeit in Kontakt mit bestimmten Stoffen wie Halogenkohlenwasserstoffen in hoher Konzentration gekommen sind, muss dies Ihr behandelnder Arzt der Berufsgenossenschaft anzeigen. Danach wird geprüft, ob bei Ihnen die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sind. Wird ihre Nierenkrebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft beispielsweise die Kosten für Behandlungen und Reha-Maßnahmen, zahlt Ihnen gegebenenfalls ein Verletztengeld oder eine Versichertenrente sowie die Kosten der Wiedereingliederung und die behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes.
Mehr über die Anerkennung von Berufskrankheiten finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Teilhabe am Arbeitsplatz
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Das hängt sowohl von Ihrem Beruf als auch Ihren sonstigen Lebensumständen ab, aber auch davon, wie gut Sie die Therapie vertragen. Manche Patienten mit metastasiertem Nierenkrebs können während der Therapie weiter arbeiten, manchen fällt es sehr schwer, und andere entscheiden sich gegen die Arbeit. Am Anfang steht nach der Diagnose in der Regel die weiterführende Behandlung der fortgeschrittenen Erkrankung im Mittelpunkt. Je nach Diagnose und Behandlungsempfehlungen kann es für einige Patienten wichtig und richtig sein, so früh wie möglich wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Ihre Krankenversicherung gibt Hilfen zur Wiedereingliederung.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie weiter arbeiten möchten oder nicht, sollten Sie den Beginn der Behandlung abwarten. Wenn Sie wissen, wie Sie die Therapie körperlich und psychisch verkraften, können Sie immer noch eine Entscheidung treffen. Eine sehr gute Information bietet die Deutsche Krebsgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei einem lokalen Nierentumor können Sie nach einer Heilungsphase in der Regel wieder in Ihr Berufsleben einsteigen. Die Frage, wann und in welchem Umfang Sie sich wieder bereit fühlen zu arbeiten, kann individuell sehr unterschiedlich sein und hängt natürlich auch sehr stark von Ihrem Beruf ab, zum Beispiel ob Sie harte körperliche Arbeit verrichten müssen. Bei einer metastasierten Nierenkrebserkrankung hängt es neben Ihrem Beruf auch davon ab, wie gut Sie die Therapie vertragen.
Grundsätzlich ist eine Teilzeitarbeit dann sinnvoll, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie die Belastungen einer Vollzeitarbeit bewältigen können. Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (kurz BEM). Es gibt ein Modell zum Wiedereinstieg („Hamburger Modell"), mit dem Sie stufenweise wieder einsteigen können, um sich langsam wieder an ein normales Arbeitspensum zu gewöhnen.
Darüber informiert Sie Ihr Arzt oder der Betriebsarzt. Weitere Informationen zum Thema betriebliches Eingliederungsmanagement erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 04.02.21
Finanzielle Absicherung bei Krankheit
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Krankheit sollte nicht arm machen! Sind Sie krank, zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu 6 Wochen lang Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt weiter. Für Beamte und Arbeitnehmer in gehobenen Positionen können diese Regelungen – je nach Vertrag – allerding anders sein. Danach springt die Krankenkasse ein. Die zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Haben Sie 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sind es längstens 72 Wochen.
Dauert Ihre Krankheit länger an und mündet sie in eine Erwerbsminderung, kommt für Sie eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Eine individuelle Beratung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist unverzichtbar. Bei einem Klinikaufenthalt steht der Soziale Dienst für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder über die Sozialverbänden VdK oder Sozialverband Deutschland. Als Mitglied des VdK kann man auch bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wenn sie aufgrund Ihrer Nierenkrebserkrankung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, können Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen
- Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine berufliche Tätigkeit mehr über 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. unter 6 Stunden (Teilerwerbsminderungsrente) mehr ausüben
- Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilerwerbsminderungsrente.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei einem Grad der Behinderung von mehr als 50 Prozent ist für Sie eine frühere Rente vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter möglich. Sie haben dann Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung, wenn Sie als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und 35 Jahre Versicherungszeiten in der Rentenversicherung zurückgelegt haben.
Informieren Sie sich weiter über die Möglichkeiten einer Erwerbsminderungsrente.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Berufsleben
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Nein, das müssen Sie nicht. Allerdings kann es sehr hilfreich sein, wenn Ihr Arbeitgeber Bescheid weiß. Die meisten Vorgesetzten werden Sie unterstützen und mehr Verständnis dafür haben, wenn Sie krankheitsbedingt fehlen oder Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten müssen, um Arzttermine wahrzunehmen. Trotzdem brauchen Sie nicht alle Details Ihrer Krankheit und Behandlung zu erzählen. In größeren Unternehmen können Sie auch vertraulich mit der Personalabteilung sprechen. Die kann Ihnen sagen, welche Informationen Ihr Unternehmen wirklich braucht und welche betrieblichen Hilfen oder Erleichterungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine sehr gute Information bietet die Deutsche Krebsgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Die Frage, wann Sie sich wieder bereit fühlen zu arbeiten, kann individuell sehr unterschiedlich sein und hängt natürlich auch sehr stark von Ihrem Beruf ab, zum Beispiel ob Sie harte körperliche Arbeit verrichten müssen.
Nach einer Nierenkrebsoperation können Sie in der Regel nach ungefähr 3 Monaten wieder mittelschwere bis gelegentlich schwere körperliche Arbeiten ausüben. Bleibt die Bauchmuskulatur leicht eingeschränkt, können Sie leichte bis gelegentlich mittelschwere körperliche Arbeiten ausüben. Dabei sollten Sie häufiges Bücken, Heben und Treppensteigen meiden.
Bevor Sie an einen Wiedereinstieg ins Berufsleben denken, sollten Sie entweder die Behandlung abgeschlossenen haben oder die Therapien Sie nicht zu stark belasten oder einschränken. Außerdem sollte Ihr Arzt einen Wiedereinstieg in das Berufsleben befürworten.
Mehr dazu, wie Sie nach einer Nierenkrebsbehandlung zurück in den Alltag finden, können Sie in der Patientenleitlinie Nierenkrebs nachlesen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.12.20 -
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist es wichtig, dass Sie sich eingehend über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.
Ein guter Ansprechpartner für das Thema Wiedereinstieg in das Berufsleben sind der Sozialdienst in den Reha-Kliniken oder Ihre Krankenkasse.
Sie sollten auch klären, wer in Ihrer Firma als Ansprechpartner infrage kommt. Hilfreich für beide Seiten ist sicherlich, wenn Sie sich vorab überlegen, wann und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie wieder „einsteigen" möchten.
Weitere Informationen zum Thema „Zurück in den Beruf“ finden bietet Ihnen die Website der Deutschen Krebsgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20