Nachsorge
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Auch wenn Ihre erste Behandlung – zum Beispiel eine Operation – abgeschlossen ist, wird Ihr Arzt Sie über viele Jahre weiter betreuen und regelmäßige Untersuchungen bei Ihnen durchführen. Man spricht dann von Nachsorge. Diese regelmäßigen Arzttermine dienen dazu, rechtzeitig zu erkennen, wenn die Krankheit in derselben oder der anderen Niere wieder auftritt.
Bei einem lokalen Nierentumor unterscheidet man verschiedene Risikoklassen, um das Risiko einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Krebs zurückkehrt. Je höher die Risikoklasse, desto länger und öfter wird Ihr Arzt regelmäßige Untersuchungen vornehmen, um sicher zu gehen, dass sich der Nierentumor nicht weiter ausgebreitet hat. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, zu welcher Risikoklasse Sie gehören. Mehr zu den Risikoklassen lesen Sie unter der Frage "Zu welcher Risikogruppe gehöre ich und was bedeutet das für meine Lebenserwartung?".
Außerdem geht es bei der Nachsorge darum, mögliche Folgen der Therapie weiterzubehandeln, rechtzeitig Störungen der Niere zu entdecken und zu behandeln und festzustellen, ob der Tumor möglicherweise auch in andere Organe gestreut hat.
Alles rund um die Nachsorge bei Nierenkrebs können Sie nachlesen in der Patientenleitlinie Nierenkrebs, im Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebsgesellschaft oder bei der Patientenorganisation „Das Lebenshaus“.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 06.01.21 -
Grundlage für die Festlegung, wie lange nach der ersten Behandlung eine Nachsorge vorgenommen wird, ist die Abschätzung Ihres Arztes, wie wahrscheinlich es ist, dass Ihr Tumor zurückkehrt. In der Regel sind das Zeiträume zwischen 5 und 9 Jahren. Unabhängig vom Rückfallrisiko erfolgen die Untersuchungen in den ersten 2 Jahren meistens häufiger, später dann in größeren Abständen.
Dazu teilt man in verschiedene Risikoklassen ein. Die Zuordnung geschieht anhand Ihres persönlichen „Tumor-Steckbriefs“ (auch: Tumorformel), der sich aus verschiedenen Kriterien zusammensetzt, die sich bei den Untersuchungen ergeben haben. Mehr zu den Risikoklassen lesen Sie unter der Frage "Zu welcher Risikogruppe gehöre ich und was bedeutet das für meine Lebenserwartung?".
Je nach Risikoklasse werden auch die Art und die Häufigkeit der Untersuchungen geplant:
Die Nachsorge erfolgt abhängig vom Risiko über unterschiedliche Zeiträume. In der Regel sind das bei:
- niedrigem Risiko: für die Dauer von 5 Jahren
- mittlerem Risiko: für die Dauer von 9 Jahren
- hohem Risiko: für die Dauer von 9 Jahren
Alles rund um die Nachsorge bei Nierenkrebs können Sie nachlesen, in der Patientenleitlinie Nierenkrebs, im Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebsgesellschaft oder bei der Patientenorganisation „Das Lebenshaus“.
Bei Patienten mit einer metastasierten Nierenkrebserkrankung gibt es keine Nachsorge im engeren Sinne. Ziel ist es hier vor allem, den Erfolg der Behandlung regelmäßig zu überwachen, bestmögliche Lebensqualität zu erzielen und bei vorliegenden Beschwerden gegebenenfalls weitere, möglichst wenig belastende Untersuchungen zu veranlassen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 06.01.21 -
Bei einem lokalen Nierentumor unterscheidet man verschiedene Risikoklassen, um das Risiko einzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Krebs zurückkehrt. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, zu welcher Risikoklasse Sie gehören.
Kriterien dafür sind, welches Tumorstadium bei Ihnen vorliegt, wie sehr sich die Krebszellen von denen des normalen Gewebes in der Niere unterscheiden, ob eine Operation oder nur eine örtliche Behandlung mit Kälte oder Wärme vorgenommen wurde und ob der Tumor vollständig entfernt werden konnte.
Dies geschieht anhand Ihres persönlichen „Tumor-Steckbriefs“ (auch: Tumorformel), der sich aus verschiedenen Kriterien zusammensetzt:
- Tumorgröße
- ob der Tumor vollständig entfernt werden konnte
- ob Lymphknoten in der Nähe des Tumors betroffen waren
- wie aggressiv der Tumor ist
- weitere Faktoren
Eine Übersicht der Kriterien in den einzelnen Risikoklassen finden Sie hier.
Wichtig zu wissen: Die Einschätzung, in welche Risikogruppe Sie fallen, basiert auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen. Dazu werden Erfahrungswerte von vielen verschiedenen Patienten herangezogen. Der Verlauf einer Erkrankung hat jedoch mit vielen sehr persönlichen Faktoren zu tun. Die Risikogruppe sagt somit nichts über den individuellen Verlauf Ihrer Erkrankung aus.
In der Patientenleitlinie Nierenkrebs und dem Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebshilfe finden Sie Tabellen, denen Sie entnehmen können, bei welcher Risikoklasse, welche Untersuchungen in welchem Abstand vorgenommen werden.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 06.01.21 -
In der Patientenleitlinie Nierenkrebs und dem Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebshilfe finden Sie Tabellen, denen Sie entnehmen können, bei welcher Risikoklasse welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt vorgenommen werden.
Bei den regelmäßigen Nachsorgeterminen wird Ihr Arzt Sie zunächst ausführlich befragen, wie es Ihnen geht und ob seit der letzten Untersuchung irgendwelche Beschwerden hinzugekommen sind. Dazu kommt die körperliche Untersuchung. Danach folgen dann je nach Zeitpunkt der Nachsorge, Ihrem Befinden und Ihrem Allgemeinzustand verschiedene Untersuchungen, wie zum Beispiel:
- Blutuntersuchung, um festzustellen, ob Ihre Niere gut arbeitet
- CT/MRT des Bauch- und Beckenraumes
- CT des Brustkorbes
- Ultraschall
Bei Patienten mit einer metastasierten Nierenkrebserkrankung gibt es keine Nachsorge im engeren Sinne. Dann geht es in der Regel um eine lebenslange Therapie, um die Erkrankung über möglichst lange Zeit zu kontrollieren, tumorbedingte Beschwerden zu verhindern bzw. zu lindern und die Lebensqualität zu halten. Ziel wird es hier vor allem sein, den Erfolg der Behandlung regelmäßig zu überwachen und gegebenenfalls die Therapie anzupassen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 06.01.21 -
Die Nachsorge sollte bei einem Facharzt und nicht beim Hausarzt stattfinden. Der Hausarzt wird die Nachsorge in der Regel nur begleiten.
Am besten ist es, wenn sich dieser Arzt auf die (Nach-)Behandlung und Betreuung von Nierenkrebskranken spezialisiert hat. Dies ist in der Regel ein niedergelassener Urologe oder ein Onkologe (Arzt, der auf die Behandlung von Krebserkrankungen spezialisiert ist). Ein Nierenspezialist (in der Fachsprache: Nephrologe) wird in der Regel dann hinzugezogen, wenn Ihre Niere in Ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Falls der behandelnde Urologe oder Onkologe nicht über Erfahrungen in der Palliativmedizin verfügt, sollte im fortgeschrittenen Krankheitsstadium zusätzlich ein Arzt mit der Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“ in Ihre Behandlung eingebunden werden.
Wichtig ist außerdem, dass Sie sich für die Nachsorge einen Arzt suchen, zu dem Sie Vertrauen haben.
Alles rund um die Nachsorge bei Nierenkrebs können Sie, in der Patientenleitlinie Nierenkrebs, im Blauen Ratgeber Nierenkrebs der Deutschen Krebsgesellschaft oder bei der Patientenorganisation „Das Lebenshaus“ nachlesen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 06.01.21 -
Bei einer metastasierten Nierenkrebserkrankung dienen regelmäßige Kontrollen dazu, den Erfolg der Therapie zu beurteilen und mögliche Nebenwirkungen festzustellen und diese gegebenenfalls zu behandeln. Dabei ist ein Therapieerfolg nicht nur eine Verkleinerung der Metastasen, sondern auch ein Stillstand des Wachstums.
Sollten Metastasen gewachsen oder sogar neue hinzugekommen sein, wird Ihr Arzt gemeinsam mit Ihnen überlegen, wie die weitere Behandlung erfolgen soll.
Bei den Untersuchungen soll aber vor allem auch Ihr Wohlbefinden im Mittelpunkt stehen. Da es unter der Therapie häufig zu Nebenwirkungen und Einschränkungen im Alltag kommen kann, ist die frühe Erkennung und Behandlung von Nebenwirkungen entscheidend. Oft kann durch Zusatzmaßnahmen eine Verbesserung erzielt werden. Ihr Arzt kann Sie jedoch nur unterstützen, wenn er von Beschwerden weiß. Sprechen Sie daher offen Ihre Beschwerden an. Ein Teil der Patienten verträgt die Therapie trotz unterstützender Maßnahmen jedoch nicht, so dass in solchen Fällen die Anpassung des Medikaments auf ein individuell verträgliches Maß erfolgen muss.
Lesen Sie in der Patientenleitlinie Nierenkrebs im metastasierten Stadium mehr darüber, welche weiterführenden Untersuchungen notwendig sind, um festzustellen, ob der Nierenkrebs bereits gestreut hat.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Diagnostik
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Beim Ultraschall (in der Fachsprache auch Sonografie) werden mit hilfe von Schallwellen Bilder aus dem Körperinneren erzeugt. Ihr Arzt kann diese Bilder direkt auf einem angeschlossenen Monitor betrachten und so einen Nierentumor oder Metastasen (Krebszellen in anderen Körperregionen) feststellen. Dabei entsteht keine Strahlenbelastung.
Die Computertomografie (abgekürzt: CT) ist eine Röntgenuntersuchung. Eine kreisende Röhre dreht sich dabei um den liegenden Patienten. Dabei werden Schicht für Schicht Bilder von der Niere und anderen Organen erzeugt, so dass ein sehr detailliertes Bild entsteht. Dadurch sind Veränderungen oft besser zu sehen als bei einer normalen Röntgenuntersuchung.
Bei der Magnetresonanztomografie (abgekürzt: MRT) werden mit einem starken Magnetfeld und Radiowellen detaillierte Bilder der Niere oder anderer Organe erzeugt. Dafür müssen Sie sich in eine Röhre legen, was für viele Patienten manchmal etwas unangenehm ist, da es dort relativ eng und laut ist. Sie können sich die Zeit aber auch angenehm gestalten, in dem Sie über Kopfhörer Musik hören.
Einen detaillierten Überblick über alle Untersuchungsmethoden bei Krebs finden Sie auch beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.20 -
Kontrastmittel sind bestimmte Stoffe, die bei bildgebenden Untersuchungen, wie zum Beispiel einer Computertomografie oder Magnetresonanztomografie, vor der Untersuchung gegeben werden und helfen sollen, Organe und Strukturen besser darzustellen. Die Kontrastmittel werden in der Regel als Infusion direkt in die Venen geleitet. Bei Nierenkrebs lassen sich so besser die Ausdehnung des Tumors, sehr kleine Tumoren, Metastasen und der Befall von Lymphknoten erkennen.
Um sicher zu gehen, dass Ihnen die Kontrastmittel nicht schaden können, müssen vorher Blutwerte abgenommen und im Labor untersucht werden. Für eine CT Untersuchung werden beispielsweise die Nieren- und die Schilddrüsenfunktion getestet.
Wenn Sie sich weiter über Untersuchungen bei Nierenkrebs informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Patientenleitlinie Nierenkrebs, den Blauen Ratgeber Nierenkrebs oder die Webseite der Deutschen Krebsgesellschaft.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.12.20 -
In der Regel händigt Ihnen der Arzt den sogenannten Arztbrief aus, in dem Sie Ihre Diagnose und Ihre Befunde noch einmal in Ruhe nachlesen können. Falls Sie keine genauen Informationen bekommen haben, sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.
Laut Patientenrechtegesetz müssen Patienten verständlich und umfassend über Diagnosen und Therapien aufgeklärt werden.
Auf der Webseite washabich.de finden Sie Unterstützung beim Verstehen Ihrer Arztbriefe. Medizinstudenten übersetzen kostenlos Ihre Befunde in eine für Patienten verständliche Sprache.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Tumormarker sind Substanzen, die auf eine Krebserkrankung hinweisen, wenn diese im Blut verstärkt nachweisbar sind. Diese können entweder von den Tumorzellen selbst oder von gesunden Zellen als Antwort auf das Vorhandensein eines Tumors gebildet werden. Ein sehr bekannter Tumormarker ist zum Beispiel die Bestimmung des sogenannten PSA-Wertes im Blut beim Prostatakrebs. Zurzeit gibt es für Nierenkrebs keine spezifischen Tumormarker.
Weitere Hintergrundinformationen zu Tumormarkern finden Sie beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.06.23 -
Um festzustellen, wie groß der Nierentumor ist und wie weit sich der Krebs bei Ihnen ausgebreitet hat, wird Ihr Arzt Röntgen, CT oder MRT einsetzen, um sich ein Bild vom Inneren Ihres Körpers und insbesondere Ihrer Niere zu machen. Häufig eingesetzte Methoden sind zum Beispiel Ultraschall (in der Fachsprache: Sonografie), Computertomografie (abgekürzt: CT) oder die Magnetresonanztomografie (abgekürzt: MRT).
Durch verschiedene Untersuchungen erstellt Ihr Urologe einen möglichst genauen „Steckbrief“ (auch: Tumorformel) Ihrer Erkrankung. Ziel ist es, dadurch eine Behandlung zusammenstellen, die genau auf Sie und den Verlauf Ihrer Erkrankung zugeschnitten ist.
Dazu gehören Informationen darüber, wie groß der Tumor ist, zu welchem Zelltyp der Nierentumor gehört, wie aggressiv der Krebs wächst, ob er sich bereits in andere Bereiche des Körpers ausgebreitet hat und ob Lymphknoten in der Umgebung des Tumors betroffen sind.
Manchmal wird aus dem Tumor auch Gewebe entnommen (in der Fachsprache: Biopsie). Dies ist aber bei Nierenkrebs eher selten der Fall, da der Nierentumor meist operiert wird. Hier können Sie mehr zum Thema Biopsie nachlesen.
Wenn Sie sich weiter über Untersuchungen bei Nierenkrebs informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Patientenleitlinie Nierenkrebs, den Blauen Ratgeber Nierenkrebs oder die Webseite der Deutschen Krebsgesellschaft. Einen detaillierten Überblick über alle Untersuchungsmethoden bei Krebs finden Sie auch beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 16.12.20 -
Wenn der Verdacht besteht, dass sich der Krebs schon in andere Körperregionen ausgebreitet hat, werden weitere Untersuchungen veranlasst.
Daher wird dann meistens eine sogenannte Computertomografie (abgekürzt: CT) oder eine Magnetresonanztomografie (abgekürzt: MRT) durchgeführt. Diese bildgebende Verfahren dienen dazu festzustellen, ob der Tumor gestreut hat und sich Metastasen (Krebszellen) im Körper befinden.
Besteht der Verdacht, dass der Nierentumor die Knochen befallen hat – zum Beispiel bei Schmerzen in den Knochen – werden in der Regel auch bildgebende Untersuchungen durchgeführt. Als Untersuchungsverfahren sollen dabei nach Meinung von Experten eher die Computertomografie (abgekürzt: CT) oder die Magnetresonanztomografie (abgekürzt: MRT) zum Einsatz kommen als die sogenannte Skelettszintigrafie, da diese weniger aussagekräftig ist.
Mehr über weitergehende Untersuchungen, wenn der Krebs bereits gestreut hat, können Sie in der Patientenleitlinie Nierenkrebs im metastasierten Stadium nachlesen. Einen detaillierten Überblick über alle Untersuchungsmethoden bei Krebs finden Sie auch beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Zweitmeinung
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Manchmal kann es hilfreich sein, sich zu seiner Diagnose noch mal anderweitig zu informieren. Das kann ein erneuter Arztbesuch sein oder aber auch Websites und Telefondienste von Fachgesellschaften, Patientenorganisationen oder Krebsinformationsdiensten. Ein Wegweiser vom Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums kann Sie bei der Suche nach sicheren Websites unterstützen.
Wenn Sie zu Ihrer Diagnose oder der vorgeschlagenen Behandlung noch eine weitere Meinung haben möchten, besteht die Möglichkeit, eine Zweitmeinung durch einen spezialisierten Arzt einzuholen. Dazu können Sie sich unter anderem an ein durch die Deutsche Krebsgesellschaft zertifiziertes Zentrum wenden, wo viele verschiedene Spezialisten unter einem Dach arbeiten. Gute Anlaufstellen für eine Empfehlung sind auch Patientenorganisationen, die sich speziell um Nierenkrebspatienten kümmern, wie zum Beispiel „Das Lebenshaus“.
Unterstützung bei der Suche nach einem unabhängigen Arzt für eine zweite Meinung bieten auch einige Anbieter im Internet, wie zum Beispiel Better Doc.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 06.07.20 -
Im Sozialgesetzbuch V sind die Kosten für die Krankenkassen geregelt, allerdings ist die Zweitmeinung hier nicht aufgeführt. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen nicht zwingend zur Zahlung für das Einholen einer zweiten Meinung verpflichtet sind. Da gesetzliche und private Krankenkassen unterschiedliche Regelungen haben, sollten Sie die mögliche Übernahme der Kosten vorab mit Ihrer Krankenkasse abklären. Fast immer werden die Kosten aber übernommen, gegebenenfalls sollten sie darauf bestehen. In Einzelfällen kann es aber auch zu Abrechnungsproblemen kommen, so dass für Patienten Mehrkosten entstehen.
Mehr zu Ihren Rechten als Patient erfahren Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Ob Sie eine Überweisung benötigen ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Bei den meisten Unikliniken benötigen Sie eine Überweisung vom behandelnden Facharzt. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrem Arzt.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20