Um den Zigarettenkonsum in allen Bevölkerungsschichten zu minimieren, bedarf es eines Zusammenwirkens gesetzlicher Regelungen, Aufklärungsarbeit sowie Unterstützungsangebote für Aufhörwillige. Dabei sollen rechtliche Maßnahmen Nichtraucher vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakrauchs schützen, die Nachfrage nach Tabakprodukten senken und ihre Herstellung im Rahmen des Verbraucherschutzes regulieren.
Zum 1. September 2007 ist in Deutschland daher ein Gesetz in Kraft getreten, das Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens durch Rauchverbote schützt. Das grundsätzliche Rauchverbot gilt für alle Einrichtungen des Bundes, für Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahn. Zu den öffentlichen Einrichtungen des Bundes gehören Dienststellen, Behörden, Ämter, Gerichte genauso wie sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes und bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Das Gesetz betrifft auch Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht.
Da es in Deutschland keine bundesweit einheitliche Reglung für das Rauchverbot gibt, kann sich das Bundesgesetz für Nichtraucherschutz auf Länderebene unterscheiden. Die Nichtraucherschutzgesetze aller 16 Bundesländer regeln ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen der Länder und Kommunen, wie Erziehungs-, Bildungs-, Sport- und Kultureinrichtungen, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, des Gesundheitswesens sowie in der Gastronomie. Allerdings sehen die Landesnichtraucherschutzgesetze einige Ausnahmen vom Rauchverbot vor, die sogar in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen.
Beim Verein Pro Rauchfrei e.V. erhalten Sie einen schnellen Überblick über die jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze in den einzelnen Bundesländern sowie deren Zuständigkeiten.
Das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. bietet eine detaillierte Übersicht zu den Gesetzen und Novellierungen aller 16 Bundesländer.
Hier gibt es das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in voller Länge nachzulesen.
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