Im Mai 2014 ist die europäische Tabakproduktrichtlinie (TPD) in Kraft getreten. Zwei Jahre später wurde sie in den EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht. Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland mit dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung national umgesetzt.
Die Tabakproduktrichtlinie soll die Vorschriften für Tabakprodukte in der EU harmonisieren und reguliert die Herstellung, die Aufmachung sowie den Verkauf von Tabakerzeugnissen. Ziel ist es, zum Gesundheitsschutz beizutragen und insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten.
Die Richtlinie schreibt insbesondere Folgendes vor:
- Verbot von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen, die den Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern, wie etwa Menthol
- Verpflichtung der Tabakindustrie zur Offenlegung der Inhaltsstoffe ihrer Erzeugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten
- Verpackungen von Tabak und ähnlichen Produkten müssen großflächig in Bild und Text Warnhinweise vor Gesundheitsgefahren tragen
- Festlegung von Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter
- Verbot verkaufsfördernder und irreführender Elemente auf den Tabakverpackungen
- EU-weites System zur Überwachung und Verfolgung zwecks Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen
- Möglichkeit für die Mitgliedsländer, Internetverkäufe von Tabak und Tabakerzeugnissen zu untersagen
- Verpflichtung der Hersteller, neuartige Tabakerzeugnisse nur nach vorheriger Zulassung auf den Markt zu bringen
- Hersteller müssen sich an einheitliche Obergrenzen für Substanzen halten:
- Teergehalt: 10 mg je Zigarette
- Nikotingehalt: 1,0 mg je Zigarette
- Kohlenmonoxidgehalt: 10 mg je Zigarette
Eine detailliertere Darstellung der Inhalte des Tabakerzeugnisgesetzes, der Tabakerzeugnisverordnung sowie der Verordnungen zur Änderung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
0