Die Tabaksteuer ist eine indirekte Steuer, eine sogenannte Verbrauchsteuer. Sie wird von der Zollverwaltung erhoben und steht dem Bund als Bundessteuer zu. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz, das auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert.
Die Tabaksteuer wird in Deutschland auf Tabakwaren aller Art erhoben. Seit 1993 ist jedoch auf Schnupf- und Kautabak keine Tabaksteuer mehr fällig. Bei der Tabaksteuer wird die Menge in Stück (bei Zigaretten, Zigarren und Zigarillos) oder in Kilogramm (Rauchtabak) besteuert. Zusätzlich wird auch der sogenannte Kleinverkaufspreis für die Bemessung der Steuer herangezogen. Der Kleinverkaufspreis wird vom Hersteller als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt. Diese Angaben werden auf dem Steuerzeichen vermerkt.
Vor allem in den letzten Jahren wurde die Tabaksteuer schrittweise angehoben. Seit 2002 hat dies eine merkliche Verteuerung von Zigaretten zur Folge. Seit Januar 2015 beträgt der Steuersatz 9,82 Cent pro Zigarette zuzüglich 21,69 % des Kleinverkaufspreises (dieser kann je nach Hersteller oder Marke variieren). Durchschnittlich beträgt der Steueranteil etwa drei Viertel des Verkaufspreises einer einzelnen Zigarette.
2017 betrugen die Nettoeinnahmen der Tabaksteuer rund 14,4 Mrd. Euro. Der weitaus größte Teil davon, rund 12,4 Mrd. Euro, entfallen auf die Steuer für die typischen Fertigzigaretten aus der Packung.
Die Tabaksteuer kann aus zwei Perspektiven betrachtet werden. Für die Gesundheitspolitik ist die Tabaksteuer eine sogenannte Lenkungssteuer, deren Hauptzweck nicht die Erzielung von Einnahmen, sondern die Senkung des Tabakkonsums ist. Das Finanzministerium hat hingegen ein Interesse an möglichst hohen Steuereinnahmen zur Deckung des Staatshaushalts.
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass eine 10%ige Preiserhöhung den Zigarettenkonsum um rund 4 % senkt. Infolge der Tabaksteuererhöhungen reduziert sich vor allem in den unteren Einkommensgruppen – sowie bei rauchenden Kindern und Jugendlichen – der Zigarettenkonsum.
Rauchen verursacht hohe volkswirtschaftliche Kosten wie etwa für die medizinische Versorgung von tabakbedingten Krankheiten sowie aufgrund vorzeitiger Todesfälle, Erwerbsunfähigkeit und Frühberentung. Diese Ausgaben übersteigen das Tabaksteueraufkommen bei weitem. Um nachhaltig die Raucherquote zu minimieren, bedarf es nicht nur der Erhöhung der Tabaksteuer, sondern auch verstärkte Aufklärung über die Gesundheitsrisiken und wirksamer Unterstützungsangebote für eine Rauchentwöhnung.
Weitere Informationen zur Tabaksteuer finden Sie bei der Bundeszollverwaltung.
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