Wenn Ihnen im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung Hygienemängel auffallen, sollten Sie das Personal, die Stationsleitung oder den Patientenfürsprecher / die Patientenfürsprecherin darauf aufmerksam machen.

Außerdem können Sie sich auch an externe Stellen wenden. Die lokalen Gesundheitsämter sind für die hygienische Überwachung von öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und ambulanten Pflegediensten zuständig. Die Adresse des zuständigen Gesundheitsamtes erhalten Sie bei Ihrer Stadt bzw. Kommune.

Die Standards der Krankenhaushygiene richten sich in Deutschland nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Nach dem Infektionsschutzgesetz hat die KRINKO die Aufgabe, entsprechende Empfehlungen zur Hygiene und zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen zu entwickeln. 

Weitere Informationen zur Krankenhaushygiene bietet das Robert Koch-Institut (RKI).

Wenn Sie mehr wissen möchten über Aufgaben und Arbeit von Patientenfürsprechern, bietet Ihnen der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern passende Informationen.

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