Als Quarantäne bezeichnet man eine zeitliche befristete Isolierung von Menschen, Tieren oder Pflanzen, von denen man annimmt, dass sie an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt sind oder Krankheitserreger übertragen können. Die juristische Grundlage für eine Quarantäne ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Durch eine Quarantäne soll eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten vermieden werden. In Deutschland entscheiden die lokalen Gesundheitsämter gemäß Infektionsschutzgesetz, ob eine Quarantäne verordnet wird.

Quarantäne bedeutet, dass eine betroffene Person für eine bestimmte Zeit ihre Wohnung nicht mehr verlassen und keinen Besuch bekommen darf. Jeglicher direkte Kontakt mit anderen Menschen ist nicht erlaubt. In Krankenhäusern gibt es besondere Quarantänestationen oder -zimmer, um Patienten mit Infektionskrankheiten zu isolieren.

Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).

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