Untersuchungen im Krankenhaus können aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein. Unter anderem spielen dabei der individuelle Krankheitsverlauf, der jeweilige Krankheitserreger und der Gesundheitszustand der Patienten / Patientinnen eine Rolle.
Bei bestimmten Erregern gilt zudem eine Isolationspflicht für die betroffenen Patienten: z.B. wenn ein Erreger besonders leicht übertragbar ist oder wenn er eine sehr schwere Erkrankung auslösen kann.
Welche Isolierungsmaßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von der Art des Erregers und vom Übertragungsweg ab. Für die Untersuchung und Behandlung von Patienten mit hoch ansteckenden Krankheiten stehen Sonderisolierstationen zur Verfügung.
Auch beim Auftreten von multiresistenten Erregern (MRE) werden häufig Isolierungsmaßnahmen empfohlen, um eine weitere Verbreitung der Erreger zu verhindern.
Isolationspflichtige Patienten werden in Krankenhäusern in besonderen Bereichen und Zimmern untergebracht. Weitere Untersuchungen finden im Krankenhaus bzw. im Rahmen der Isolierung statt.
Weitere Informationen zu Isolierungsmaßnahmen bei MRE finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).
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