Der Begriff „Rehabilitation“ (kurz: „Reha“) steht für Maßnahmen, die zur Gesundheitsförderung beitragen, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Bei erwachsenen Patienten / Patientinnen besteht das Ziel einer Reha häufig darin, dass kranke Menschen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können.
Bei schweren Verläufen von Infektionskrankheiten können Reha-Maßnahmen z.B. nach stationären Krankenhausaufenthalten sinnvoll ein, um die Gesundheit der Patienten zu stärken, damit sie in ihren Alltag zurückkehren können.
Wenn Sie sich fragen, ob eine Reha-Maßnahme für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich an Ihren behandelnden Arzt wenden. Er kann gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob eine Reha-Maßnahme sinnvoll ist und welche Rehaklinik dazu möglicherweise in Frage kommt.
Ob eine Reha-Maßnahme bewilligt wird, hängt u.a. von der Art der Erkrankung ab und von den voraussichtlichen Auswirkungen auf eine spätere Berufstätigkeit.
Die Träger von Reha-Maßnahmen sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die Krankenkassen.
Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
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