Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können:
- Die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme muss von einem Arzt bestätigt werden.
- Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.
Der Antrag für eine medizinische Reha-Maßnahme läuft in der Regel über den Hausarzt / die Hausärztin oder einen Facharzt / eine Fachärztin, der / die eine medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Nach schweren Verläufen einer Infektionskrankheit und stationärem Aufenthalt kann eine Reha-Maßnahme auch vom Krankenhaus organisiert werden. Dann schließt sie sich nahtlos an den stationären Aufenthalt an.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei anderen Trägern von Leistungen zur Teilhabe.
Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Teilhabe und Rehabilitation bietet auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihren lokalen Beratungsstellen.
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