Vor allem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der Alten- und Krankenpflege und bei Mitarbeitern von Laboren können Infektionskrankheiten als Folge der beruflichen Tätigkeit auftreten.
Betroffene sollten einen Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit stellen. Danach wird durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (in der Regel die Berufsgenossenschaft) geprüft, ob bei Ihnen die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sind.
Wenn es so ist, haben Sie Anspruch auf umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören Behandlungen und Reha-Maßnahmen, Geldleistungen wie Verletztengeld und Versichertenrente, Haushaltshilfe sowie Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Fortbildungen und Umschulungen.
Weitere Informationen zu Berufskrankheiten bieten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Berufsgenossenschaften.
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