Welche Sozialleistungen Betroffenen zustehen, hängt von der individuellen Situation ab. Folgende Beratungsstellen können weiterhelfen:
- Eine erste Anlaufstelle für Information und Beratung sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherer. Diese sind verpflichtet, zu Sozialleistungen zu beraten und Auskunft zu geben.
- Sie können Sie sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden oder an die Sozialverbände VdK und SoVD.
- Auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann Auskünfte zu Sozialleistungen geben.
Bei Fragen zum Thema Pflege können die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen von Pflegestützpunkten weiterhelfen. In den Pflegestützpunkten können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörige informieren und erhalten auch praktische Unterstützung.
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