In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe von den gesetzlichen Krankenkassen oder von der Deutschen Rentenversicherung übernommen.
Ein Anspruch kann beispielsweise bestehen, wenn Sie wegen schwerer Krankheit oder nach einer Krankenhausbehandlung Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbstständig führen können und in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren versorgt werden muss.
Weitere Informationen bieten das Bundesministerium für Gesundheit und die Verbraucherzentrale und die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.
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