Welche Sozialleistungen Betroffenen zustehen, hängt von der individuellen Situation ab. 

Eine erste Anlaufstelle für Information und Beratung sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträger. Diese sind verpflichtet, zum Thema Sozialleistungen zu beraten und Auskunft zu geben. Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren und beraten lassen. 

Für eine sozialrechtliche Beratung können Sie außerdem folgende Möglichkeiten nutzen:

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