Welche Sozialleistungen Betroffenen zustehen, hängt von der individuellen Situation ab.
Eine erste Anlaufstelle für Information und Beratung sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungsträger. Diese sind verpflichtet, zum Thema Sozialleistungen zu beraten und Auskunft zu geben. Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren und beraten lassen.
Für eine sozialrechtliche Beratung können Sie außerdem folgende Möglichkeiten nutzen:
- Sie können sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden oder an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
- Auch die Sozialverbände VdK und SoVD bieten sozialrechtliche Beratungen an.
- Bei Fragen zum Thema Pflege können die Mitarbeiter von Pflegestützpunkten weiterhelfen. In den Pflegestützpunkten können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige informieren und erhalten auch praktische Unterstützung.
- Bei Fragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen hilft die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).