Ob eine Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose, sondern vor allem das durch die Erkrankung entstehende Funktionsdefizit und seine Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde erfragen oder auf der Internetseite der Gemeinde finden.
Wenn neben dem Grad der Behinderung (GdB) weitere gesundheitliche Merkmale vorhanden sind, die eine Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs ermöglichen (z. B. eine schwere Gehbehinderung), so werden diese im Schwerbehindertenausweis durch besondere „Merkzeichen“ kenntlich gemacht.
Weitere Informationen und eine Zusammenstellung der Antragsformulare für den Schwerbehindertenausweis finden Sie auf der Internetplattform einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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