Pflegende Angehörige können verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, um die Berufstätigkeit und die Pflege von Angehörigen zu vereinbaren. 

Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege zeitweise vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin freistellen lassen und als Ausgleich für das entgangene Gehalt ein Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Außerdem ist es möglich, für die Pflege Beitragszeiten in der Rentenversicherung anerkannt zu bekommen.

Weitere Informationen zur Anrechnung der Pflegezeit für die Rente bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Weitere Informationen zu Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige finden Sie im Internetportal gesund.bund.de und im Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit. 

 

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