Die Frage, wie weit der Partner/die Partnerin in die Therapie einbezogen werden sollte, lässt sich nur individuell beantworten. Häufig finden kranke Menschen es beruhigend, wenn Angehörige ihre Ärzt:innen persönlich kennen und über den Krankheitsverlauf und die Behandlung auf dem Laufenden sind.

In manchen Situationen ist es besonders wichtig, eine Begleitperson mitzunehmen zum Arztgespräch: 

  • Wenn Patient:innen sehr alt sind, brauchen viele im Arztgespräch eine Unterstützung.
  • Wenn es in einer Partnerschaft unterschiedliche Meinungen zum „richtigen“ Umgang mit einer Erkrankung gibt, kann es sinnvoll sein, zusammen zum Arzt zu gehen, um eine gemeinsame Position zu entwickeln.

Wenn es Unstimmigkeiten gibt, sollten Sie vor dem Arztgespräch gemeinsam überlegen, wer die Gesprächsführung übernehmen soll. Erklären Sie dem Arzt/der Ärztin, warum Ihnen eine Begleitung wichtig ist. In der Regel reagieren Ärzt:innen verständnisvoll. 

Für alle Fälle können Sie eine schriftliche Vollmacht für die Begleitperson zur Teilnahme am Arztgespräch aufsetzen, um den Arzt/die Ärztin von der Schweigepflicht zu entbinden.

Weitere Informationen zum Arztbesuch mit einer Begleitperson finden Sie hier.

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