Als Quarantäne bezeichnet man eine zeitlich befristete Isolierung von Menschen, Tieren oder Pflanzen, von denen man annimmt, dass sie an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt sind oder Krankheitserreger übertragen können, z. B. Kontaktpersonen von Menschen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Die juristische Grundlage für eine Quarantäne ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei den Infizierten selbst spricht man nicht von Quarantäne, sondern einfach nur von Isolierung.
Durch eine Quarantäne soll eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten vermieden werden. In Deutschland entscheiden die lokalen Gesundheitsämter gemäß Infektionsschutzgesetz, ob eine Quarantäne verordnet wird.
Quarantäne bedeutet, dass eine betroffene Person für eine bestimmte Zeit ihre Wohnung nicht mehr verlassen und keinen Besuch bekommen darf. Jeglicher direkte Kontakt mit anderen Menschen ist nicht erlaubt.
Die Regelungen für die Isolierung von Infizierten und die Quarantäne der Kontaktpersonen nach einer SARS-CoV-2-Infektion können regional unterschiedlich ausfallen und wurden im Verlauf der Pandemie mehrfach geändert. Achten Sie deshalb auf die aktuellen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.
Aktuelle Informationen zu Isolierung und Quarantäne finden Sie auf der Website infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie ebenfalls beim Robert Koch-Institut (RKI).
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