Der Begriff „Rehabilitation“ (kurz: „Reha“) steht für Maßnahmen, die zur Gesundheitsförderung beitragen, um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Bei erwachsenen Patient:innen besteht das Ziel einer Reha häufig darin, dass kranke Menschen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können.
Man unterscheidet berufliche und medizinische Rehabilitation. Zur beruflichen Rehabilitation gehören z. B. Leistungen für eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Qualifizierungsmaßnahmen (Umschulungen), damit Menschen trotz Krankheit weiterhin arbeiten können. Medizinische Rehabilitation ist auf die Erhaltung oder Verbesserung des Gesundheitszustands ausgerichtet.
Bei einem schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung können medizinische Reha-Maßnahmen z. B. nach stationären Krankenhausaufenthalten sinnvoll ein, um die Gesundheit der Patienten zu stärken, damit sie in ihren Alltag zurückkehren können.
Wenn Sie sich fragen, ob eine Reha-Maßnahme für Sie infrage kommt, sollten Sie sich an Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin wenden. Er/sie kann gemeinsam mit Ihnen überlegen, ob eine Reha-Maßnahme sinnvoll ist und welche Rehaklinik dazu möglicherweise infrage kommt.
Ob eine Reha-Maßnahme bewilligt wird, hängt u. a. von der Art der Erkrankung ab und von den voraussichtlichen Auswirkungen auf eine spätere Berufstätigkeit.
Die Träger von Reha-Maßnahmen sind in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzlichen Krankenkassen.
Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
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