Über die Bewilligung einer Reha-Maßnahme entscheidet der zuständige Kostenträger (in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder eine Krankenkasse).

Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie beim Kostenträger eine schriftliche Begründung verlangen. Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat ab der Zustellung Widerspruch einlegen. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht, von dem Sie Gebrauch machen sollten. Den Antrag auf Akteneinsicht sollten Sie mit dem Widerspruchsschreiben stellen und bitten, Ihnen die Befunde und die Stellungnahme des medizinischen Dienstes in Kopie zu übersenden. Sobald Ihnen diese Informationen vorliegen, sollten Sie die Ablehnungsgründe mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin besprechen und den Widerspruch begründen.

Hilfe beim Widerspruch bieten auch Beratungsstellen wie die Sozialverbände VdK und SoVD und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Weitere Informationen zu Reha-Maßnahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Bei privaten Krankenkassen gibt es je nach Tarif unterschiedliche Regelungen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden, um Ihre Ansprüche zu klären.

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