Bei der Auswahl einer Reha-Einrichtung haben Sie als Patient:in ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Da es sich bei COVID-19 um ein relativ „neues“ Krankheitsbild handelt, gibt es bisher nur wenige Reha-Kliniken, die auf die Behandlung spezialisiert sind. Bei der Wahl des Standorts für Ihre Reha sollten Sie deshalb den behandelnden Arzt/die Ärztin um Rat fragen. Auch Ihre Krankenkasse kann Sie möglicherweise bei der Wahl der Reha-Einrichtung beraten und Ihnen Informationen geben.

Eine erste Orientierung über Standorte und medizinische Schwerpunkte von Reha-Kliniken ermöglichen Datenbanken im Internet.

Eine Übersicht über die Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung mit COVID-Schwerpunkt finden Sie hier.

Eine weitere Online-Datenbank für Reha-Kliniken bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

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