Unabhängig davon, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, können Arbeitnehmer:innen, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit geltend machen.
Dieser Anspruch gilt aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer:innen beschäftigt. Und selbst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin nicht dazu verpflichtet, dem Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung zu folgen. Eine Ablehnung aus betrieblichen Gründen ist möglich.
Wenn Ihnen eine Reduzierung der Arbeitszeit verweigert wird, können Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat Ihres Unternehmens wenden und um Unterstützung bitten.
Umfassende Informationen zur Teilzeit bietet eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Für eine kostenlose arbeitsrechtliche Beratung können Sie sich an das Bürgertelefon des Ministeriums wenden.
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