Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Vollzeitjob nicht mehr schaffen, kommt für Sie möglicherweise eine Rente wegen Erwerbsminderung infrage.
Volle Erwerbsminderungsrente: Wer seiner Arbeit weniger als 3 Stunden täglich nachgehen kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.
Teilerwerbsminderungsrente: Wer mindestens 3, aber nicht mehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente.
Für beide Renten müssen Betroffene mindestens 5 Jahre rentenversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Außerdem müssen sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Ergänzend zur Erwerbsminderungsrente dürfen Rentenempfänger:innen in unterschiedlicher Höhe dazuverdienen. Das ist wichtig, weil man so nicht ganz aus dem Arbeitsleben ausscheidet und seine Rente aufstocken kann, ohne sich gesundheitlich zu überfordern.
Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsinformationen, die jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung verschickt werden, und auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten, können Sie eine lokale Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen oder sich an einen Versichertenberater (früher Versichertenältester) der Rentenversicherung wenden. Die Beratung ist kostenlos. Adressen in Ihrer Umgebung finden Sie hier.
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