Ob Sie früher in Rente gehen können, hängt von der Schwere Ihrer Erkrankung ab. Für Menschen mit Schwerbehinderung (d. h. der Grad der Behinderung ist mindestens 50) ist ein Rentenbeginn vor dem regulären Renteneintrittsalter möglich.
Einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung als schwerbehinderter Mensch anerkannt sind und 35 Jahre Versicherungszeit in der Rentenversicherung nachweisen können.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird auch dann weitergezahlt, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft später wegfällt.
Informationen über die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
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