Ob eine Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose, sondern vor allem das durch die Erkrankung entstehende Funktionsdefizit und seine Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die COVID-19-Erkrankung muss also zu einer dauerhaften Schädigung bzw. einem dauerhaften Funktionsverlust geführt haben.

Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Wenn neben dem Grad der Behinderung (GdB) weitere gesundheitliche Merkmale vorhanden sind, die eine Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs ermöglichen (z. B. eine schwere Gehbehinderung), so werden diese im Schwerbehindertenausweis durch besondere „Merkzeichen“ kenntlich gemacht.

Weitere Informationen zur Feststellung einer Behinderung bieten die Sozialverbände VdK und SoVD.

Umfangreiche Informationen rund um das Thema Leben mit Behinderung und eine Zusammenstellung der Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis bietet die Website einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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