Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Ein Schwerbehindertenausweis ermöglicht einige finanzielle Vorteile: z.B. Vergünstigungen im ÖPNV bei Geh- und Sehbehinderungen, in manchen Fällen auch für Begleitpersonen.
Studierende mit Behinderung können mehr BAföG bekommen. Ein Schwerbehindertenausweis kann auch helfen, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Studierende mit Behinderungen haben auch Anspruch auf Erleichterungen im Studium und bei Prüfungen. Dazu ist nur der Nachweis einer Behinderung durch eine (fach-) ärztliche Bescheinigung nötig. Eine anerkannte Schwerbehinderung ist nicht nötig.
Im Berufsleben haben schwerbehinderte Menschen besondere Rechte: z. B. bei Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, Leistungsanforderungen, beruflicher Förderung, Teilzeitanspruch und Kündigungsschutz. Außerdem stehen schwerbehinderten Menschen zusätzliche Urlaubstage zu.
Weitere Informationen und Hinweise zum Antrag finden Sie auf der Website einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Bei den Sozialverbänden VdK und SoVD erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis.
Weitere Informationen zum Studium für Menschen mit Behinderung finden Sie beim Deutschen Studentenwerk.
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