Dinge wie Gehhilfen, Rollstühle oder Bade- und Duschhilfen werden in der medizinischen Fachsprache als Hilfsmittel bezeichnet.

Welche Hilfsmittel jemand braucht, hängt von der individuellen Situation ab. Die behandelnden Ärzt:innen oder Therapeut:innen können Ihnen bei der Auswahl helfen, denn mit ihrer fachlichen Expertise können sie begründen, welches Hilfsmittel infrage kommt.

Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss es in einer speziellen Liste enthalten sein: im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis. Außerdem müssen vor der Anschaffung des Hilfsmittels eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.

Mit der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung können Sie das Hilfsmittel bei einem von der Kasse anerkannten Lieferanten bestellen. Wird die Versorgung mit dem Hilfsmittel von der Krankenkasse abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

Das Hilfsmittelverzeichnis gilt für die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen haben dazu unterschiedliche Regelungen, die auch vom gewählten Tarif abhängen. Am besten sprechen Sie Ihre Krankenversicherung an und bitten um Auskunft und Beratung.

Weitere Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

9