Durch eine schwere Erkrankung können Menschen in eine Situation kommen, in der sie nicht mehr in der Lage sind, persönliche Dinge selbstständig zu entscheiden und zu regeln.

Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ggf. auch Testament zu kümmern, damit Angehörige oder andere Vertrauenspersonen die persönlichen Wünsche später berücksichtigen können.

  • Patientenverfügung:

      Sie regelt das Ausmaß der gewünschten medizinischen Maßnahmen im Fall einer Erkrankung. Die Patientenverfügung sollte man später regelmäßig überprüfen und diese ggf. an eine geänderte Lebens- und Gesundheitssituation anpassen.

  • Vorsorgevollmacht:

      Darin können Sie festlegen, wer Sie im Fall einer schweren Erkrankung gegenüber Ämtern vertreten soll. Auch können Sie in der Vorsorgevollmacht regeln, wer einen Zugriff auf Ihr Konto haben soll, Ihre Post öffnen und bearbeiten darf und an Ihrer Stelle entscheiden darf, wenn beispielsweise ein Umzug ins Pflegeheim ansteht und Ihr Mietvertrag gekündigt werden soll. Bedenken Sie auch, dass Sie zusätzlich möglicherweise eine Bankvollmacht benötigen, weil viele Banken eine Vorsorgevollmacht nicht anerkennen. Dazu kann Ihnen Ihre Bank weitere Informationen geben.

  • Testament:

      Ohne Testament tritt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass in erster Linie Kinder und Ehepartner erben. Wenn Sie andere Wünsche für die Aufteilung Ihres Erbes haben, sollten Sie rechtzeitig ein Testament verfassen.

Man sollte diese Dokumente als Vorsorgemaßnahme betrachten und sich bereits als junger Mensch damit befassen, auch wenn es aus gesundheitlichen Gründen (noch) nicht notwendig erscheint.

Weiterführende Informationen und Vordrucke zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

Hilfreiche Informationen zum Testament bietet ebenfalls das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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