Teilhabe am Arbeitsplatz
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Den Betroffenen nach dem Schlaganfall wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, ist das Ziel einer jeden Rehabilitation. Bereits während der Behandlung in der Akutklinik können die Sozialarbeiter zu Fragen rund um Schlaganfall und Beruf beraten. Während der anschließenden medizinischen Rehabilitation arbeitet das gesamte Reha-Team, darunter auch spezielle Berufstherapeuten, gemeinsam daran, die Patienten wieder möglichst fit für Alltag und Beruf zu machen. Daneben gibt es auch eine spezielle Rehabilitation mit ausschließlich beruflichem Schwerpunkt, die genutzt werden kann, wenn klar ist, dass die Rückkehr in den alten Beruf nicht möglich ist.
Außerdem gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, z. B. von der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern. Kann man nur noch zeitlich eingeschränkt arbeiten, gibt es Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation (früher Umschulung genannt) oder die Möglichkeit eine Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen, zu der Betroffene zusätzlich etwas hinzuverdienen können. Genauere Informationen erhält man bei der Rentenversicherung, da die Zuverdienstgrenze individuell berechnet wird.
Lesen Sie beim Kompetenznetz Schlaganfall mehr zum Thema Arbeit und Beruf.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Wenn man innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das bedeutet: Der Arbeitgeber klärt gemeinsam mit dem/der Betroffenen, wie er/sie die Arbeit wieder aufnehmen kann und mit welchen vorbeugenden Leistungen oder Hilfen die Gesundheit gestärkt werden kann. Gibt es im Betrieb mindestens fünf schwerbehinderte oder dem Betroffenen gleichgestellte Personen mit Behinderung, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, muss es eine örtliche Schwerbehindertenvertretung geben. Die zuständigen Mitarbeiter können beraten und kümmern sich auch um die Umsetzung von technischen und organisatorischen Änderungen am Arbeitsplatz. Information und Beratung bieten auch die Integrationsämter, die zudem solche Arbeitsplatzumgestaltungen finanzieren.
Unter bestimmten Bedingungen können Betroffene einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte: z. B. bei der Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, Leistungsanforderungen, beruflicher Förderung sowie beim Kündigungsschutz.
Mehr Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Informationen zum Thema Behinderung und Teilhabe bietet der Sozialverband VdK Deutschland.
Informationen und Unterstützung für die berufliche Wiedereingliederung von behinderten Menschen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 10.03.22
Arbeitsrecht
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Generell gilt, dass eine Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Einem Arbeitnehmer darf nur unter bestimmten Voraussetzungen krankheitsbedingt gekündigt werden, z. B. wenn es sich um eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit oder häufige Kurzerkrankungen handelt oder wenn immer wiederkehrende Fehlzeiten den betrieblichen Ablauf erheblich stören. Betriebsräte, Personalräte und die Schwerbehindertenvertretung sind für diese Themen ebenfalls gute Ansprechpartner. Einen besonderen Kündigungsschutz haben jene, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Hierzu ist die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich.
Hier finden Sie eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit umfassenden Informationen zum Kündigungsschutz.
Eine weitere Broschüre vom LVR-Integrationsamt informiert ausführlich zum besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 31.05.23 -
Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Er soll Nachteile in vielen Lebensbereichen ausgleichen, z. B. durch Steuererleichterungen oder einen Ausgleich von weiteren behinderungsbedingten Nachteilen, z. B. wenn die Gehfähigkeit eingeschränkt ist oder man auf die Begleitung einer Hilfsperson angewiesen ist. Zu den Einzelheiten informieren die Versorgungsämter. Außerdem stehen schwerbehinderten Menschen zusätzliche Urlaubstage zu.
Beim Sozialverband VdK Deutschland erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei einer anerkannten Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 kann man vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und als schwerbehinderter Mensch mit Bescheid des Versorgungsamts amtlich anerkannt ist.
Weitere Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20