Reha nach Schlaganfall
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Ziel der Rehabilitation ist es, dass Schlaganfallbetroffene in ihr privates und gegebenenfalls auch berufliches Umfeld zurückkehren können. Daher beginnen bereits im Akutkrankenhaus erste rehabilitative Maßnahmen, die später in der Regel in einer spezialisierten Rehabilitationseinrichtung fortgesetzt werden. Hier entscheidet ein multidisziplinäres Team aus Ärzten, Betreuern und Therapeuten gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Angehörigen über die individuellen Rehabilitationsziele und -maßnahmen. Ein wesentliches Element ist das Trainieren von alltagsrelevanten Fähigkeiten, wie Waschen, Anziehen oder Essen zubereiten, wofür gegebenenfalls Hilfsmittel, wie ein Rollstuhl oder ein Duschstuhl, eingesetzt werden können.
Auf den Seiten des Kompetenznetzes Schlaganfall erfahren Sie mehr über die Rehabilitation.
Wenn Sie sich tiefergehend mit dem Thema befassen möchten, finden Sie detaillierte Informationen in der Broschüre „Arbeitshilfe für die Rehabilitation von Schlaganfallpatienten“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Informationen zu den Therapiestandards der medizinischen Rehabilitation werden von der Deutschen Rentenversicherung angeboten.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 20.07.23 -
Für Patienten im höheren Alter kann die Aufnahme bzw. Verlegung in eine geriatrische Rehabilitationsklinik günstiger sein, insbesondere wenn außer dem Schlaganfall noch weitere Erkrankungen vorliegen. Solche Spezialeinrichtungen bieten wie andere Reha-Zentren auch ein komplettes Rehabilitationspaket mit Physiotherapie, Ergotherapie, Sprach- und Schlucktherapie, Sozialdienst sowie neuropsychologischer Therapie und führen diese auch über die gesamte Dauer der Rehabilitation durch. Im Gegensatz zu normalen Reha-Zentren sind geriatrische Rehabilitationskliniken auf die Behandlung älterer Patienten spezialisiert und können so die Rehabilitation besonders bedarfsgerecht gestalten.
Darüber hinaus gibt es auch Akutstationen für ältere Schlaganfallpatienten (ab etwa 70 Jahren). Sie erfüllen die gleichen Aufgaben wie andere auf die Versorgung solcher Patienten spezialisierte Einrichtungen, das heißt sie sorgen für:
- eine schnelle und exakte Diagnosestellung,
- einen umgehenden Therapiebeginn,
- eine Intensivüberwachung (Monitor) in den ersten Tagen,
- ein schnelles Erkennen von Komplikationen,
- die Diagnostik und Therapie von Begleiterkrankungen,
- eine Frührehabilitation beginnend mit dem Aufnahmetag sowie
- die Versorgung mit Hilfsmitteln.
Akut-geriatrische Stationen sind auch Anlaufstellen für ältere Schlaganfallpatienten mit starken Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit, wenn etwa bei einem Schlaganfallpatienten gleichzeitig eine Demenz vorhanden ist. Sie organisieren bei Bedarf auch den Übergang in eine palliativmedizinische Versorgung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Der behandelnde Krankenhausarzt / die behandelnde Krankenhausärztin entscheidet in der Akutklinik über die Fortführung der Behandlung in Form einer Rehabilitation. Bei der dafür notwendigen Antragstellung kann der Sozialdienst des Krankenhauses behilflich sein, der Betroffene auch bei anderen Fragen rund um die Themen Rehabilitation, ambulante Versorgung, Kurzzeitpflege, häusliche Pflege und bei sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten kann. Bei dem Übergang in die Rehabilitationseinrichtung können Patienten auch von einem Schlaganfall-Helfer/ einer Schlaganfall-Helferinoder Case-Manager (Fall-Begleiter) unterstützt werden, sofern dieser in ihrer näheren Umgebung ist. Ein Schlaganfall-Helferbegleitet Betroffene und ihre Angehörigen im Behandlungsprozess von der Akutversorgung über die Rehabilitationsphase bis in die ambulante Nachsorge im heimischen Umfeld.
Tipps zur Antragsstellung und Informationen zu den Schlaganfall-Helfern finden Sie auf den Internetseiten der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 20.06.23
Reha-Einrichtungen
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Neben der stationären Rehabilitation in einer Klinik kann eine Rehabilitation auch teilstationär absolviert werden. Das Therapieangebot ist weitgehend identisch, Betroffene werden in beiden Fällen durch ein interdisziplinäres Team von Therapeuten behandelt. Bei einer teilstationären Rehabilitation wohnen sie jedoch bereits wieder zu Hause. Ein Fahrdienst sorgt dafür, dass die Teilnehmer der Rehabilitation an Werktagen in die ambulante Rehabilitationseinrichtung gebracht werden und im Anschluss wieder nach Hause kommen.
Wenn die Beeinträchtigungen nach der stationären oder teilstationären Rehabilitation so weit zurückgegangen sind, dass die Betroffenen keine Betreuung durch ein interdisziplinäres Team mehr benötigen, sie aber weiterhin eine Behandlung für bestimmte körperliche Funktionseinschränkungen brauchen, kann die Behandlung ambulant in den entsprechenden Therapieeinrichtungen bzw. Praxen einschließlich mobiler Dienste erfolgen.
Weitere Informationen zur Rehabilitation finden Sie bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Eine Auflistung von fast 100 ambulanten Einrichtungen zur Schlaganfall-Rehabilitation finden Sie hier.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.03.20 -
Die Wahl der Rehabilitationsklinik sollte sich danach richten, wo Betroffene die für sie geeignete Therapie bekommen können. Außerdem besteht laut Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht; das bedeutet, der Kostenträger soll „berechtigten Wünschen“ der Versicherten entsprechen. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt und einen Platz frei hat. Wenn der Betroffene mit der ausgewählten Klinik nicht einverstanden ist, kann Widerspruch eingelegt werden. Der Kostenträger muss dann begründen, warum die ausgewählte Klinik geeignet ist, die erforderlichen Rehabilitationsleistungen zu erbringen. Patienten und Angehörige sollten sich vor der Antragstellung gründlich informieren und mit dem Arzt / der Ärztin besprechen, welche Klinik infrage kommt und den Vorstellungen und Wünschen der Patienten am besten entspricht.
Weitere Informationen zu den Reha-Wahlmöglichkeiten bietet das Bundesgesundheitsministerium.
Einen Überblick über die Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Bund finden Sie hier.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 09.07.21 -
Zu Rehabilitationsmaßnahmen beraten die behandelnden Ärzte und der Sozialdienst im Akutkrankenhaus. Zudem gibt es Serviceeinrichtungen, die von den Krankenkassen, den Rentenversicherungen, der Bundesagentur für Arbeit, den Landkreisen und weiteren Institutionen organisiert werden. Möglicherweise gibt es in der Nähe auch sogenannte Schlaganfall-Lotsen. Diese stehen Betroffenen und ihren Angehörigen während des gesamten Behandlungsprozesses mit Rat und Tat zur Seite. Zudem können Sie sich bei Fragen zur Rehabilitation auch bei den Rehabilitationszentren beraten lassen.
Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie über Postleitzahl und Wohnort nach der nächstgelegenen Servicestelle suchen.
Auch die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe bietet Informationen und Beratung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 10.03.22 -
Für eine erste Orientierung hat die KHK eine Checkliste für die Rehabilitationsklinik entwickelt. Dort findet man eine übersichtliche Zusammenfassung, welche Dokumente und Unterlagen sowie persönliche Dinge man in die Rehabilitationsklinik mitbringen sollte und welche nicht.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 13.05.22 -
Gemeinsam mit dem Team und dem Patienten stellt der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin nicht nur die Rehabilitationsziele und einen Rehabilitationsplan auf, sondern er / sie entscheidet auch über die Dauer der stationären Rehabilitation und damit darüber, wann eine Verlängerung sinnvoll erscheint.
Grundsätzlich kann eine Schlaganfall-Rehabilitation mehrere Wochen bis Monate dauern. Die Dauer wird von vielen Faktoren beeinflusst, wie z. B. Ort der Schädigung, Schweregrad der Symptome und Begleiterkrankungen. Wichtig sind auch das soziale Netzwerk des Patienten /der Patientin und die Unterstützung durch sein Umfeld. In der Regel sind nach der Entlassung aus der stationären Behandlung zusätzliche ambulante Therapieeinheiten erforderlich.
Mehr zum Thema Rehabilitation nach Schlaganfall finden Sie in den Informationsmaterialien des Kompetenznetzes Schlaganfall.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 11.02.20 -
Die Wiederholung einer Rehabilitationsmaßnahme ist in der Regel nach 4 Jahren möglich. Eine erneute stationäre Rehabilitationsmaßnahme kann aber auch schon früher bewilligt werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nötig ist. Wichtig ist dabei, dass der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin in seiner / ihrer Verordnung ausführlich erläutert, welche Gründe eine Rehabilitation notwendig machen.
Mehr zum Thema Rehabilitation nach Schlaganfall finden Sie in den Informationsmaterialien des Kompetenznetzes Schlaganfall.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 11.02.20
Therapien in der Rehabilitation
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Grundsätzlich gilt, dass eine Rehabilitationsbehandlung individuell ansetzen muss und dass sie so früh wie möglich beginnen muss, denn je eher sie startet, desto besser sind die Therapieaussichten. Das behandelnde Reha-Team kann verschiedene Methoden wie Ergo-, Physio- und Sprachtherapie sowie Neuropsychologie anwenden, um vorhandene Beeinträchtigungen zu bessern. Zu den typischen Beeinträchtigungen nach einem Schlaganfall gehören:
- Kraftminderung (Lähmung)
- Gefühlsstörungen (Sensibilitätsstörungen)
- Sprach- und Sprechstörungen
- Schädigungen des Sehens oder Hörens (z. B. Gesichtsfeldeinschränkungen)
- Schluckstörungen
- Bewegungsstörungen
- Minderungen der geistigen Leistungsfähigkeit (z. B. Störungen des Erinnerungsvermögens und der Aufmerksamkeit)
- psychische Veränderungen (z. B. depressive Reaktion)
Lesen Sie mehr über Rehabilitation bei der Deutschen Schlaganfall-Hilfe und der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.02.21 -
Zu den möglichen Therapien im Rahmen einer Rehabilitation gehören z. B.:
- Physiotherapie oder Krankengymnastik, damit Mobilität wiedergewonnen, verbessert und erhalten werden kann
- Ergotherapie, um die Kompetenz in den Aktivitäten des täglichen Lebens, wie z. B. Waschen und Anziehen wiederzuerlangen bzw. zu verbessern
- Logopädie: umfasst Sprachtherapie, um Sprechstörungen und Störungen der Mitteilungsfähigkeit zu behandeln, und auch Schlucktherapie bei schlaganfallbedingten Schluckstörungen
- Neuropsychologie, um Beeinträchtigungen in den Bereichen Gedächtnis, Intelligenz, Emotionen und Verhalten zu bessern
Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene therapeutische Konzepte.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Kostenübernahme
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Bei Erwerbstätigen bzw. Sozialversicherungspflichtigen übernimmt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung bzw. die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Rehabilitation. Krankenkassen sind zuständig bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger solche Leistungen erbringen. Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation – das heißt zur Teilhabe am Arbeitsleben –, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Reha-Maßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung, bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe sowie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.02.21 -
Die Kostenträger (z. B. Krankenkassen oder Rentenversicherungen) übernehmen die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Erwachsene müssen bei fast allen ambulanten und stationären Reha-Maßnahmen 10 Euro pro Tag zuzahlen. Reha-Leistungen und Anschlussheilbehandlungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind zuzahlungsfrei. Die persönliche Zuzahlungsgrenze beträgt 2 % des Bruttojahreseinkommens aller Familienangehörigen oder 1 % bei schwerwiegender chronischer Erkrankung (Chronikerregelung).
Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
Einen Überblick über die sozialrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie hier.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20
Nachsorge
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Ein Rollstuhl, eine Anziehhilfe oder eine Orthese zur Stabilisierung oder Entlastung von Körperteilen werden als Hilfsmittel bezeichnet. Nach einem Schlaganfall können solche Hilfsmittel den Erfolg der Behandlung unterstützen, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder nach der Rehabilitation den Umgang mit einer weiterhin bestehenden Behinderung erleichtern. Spätestens in der Reha-Klinik, ggf. auch schon vorher, entscheidet sich, welche Hilfsmittel man benötigt. Die besten Berater in Sachen Hilfsmittel sind in der Regel die Therapeuten und auch das Pflegepersonal. Mit ihnen sollten Betroffene und Angehörige über die notwendigen Hilfsmittel sprechen: über deren Anschaffung, Montage und alle weiteren Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können.
Wer ein bestimmtes Hilfsmittel benötigt, sollte vorher mit der Krankenkasse sprechen: Sie prüft den Anspruch und übernimmt möglicherweise die Kosten. Die Hilfsmittel können in der Regel vom behandelnden Arzt im Krankenhaus bzw. der Rehabilitationseinrichtung verordnet werden.
Mehr Informationen zu Hilfsmitteln gibt es bei der Stiftung Deutschen Schlaganfall-Hilfe.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Häufig sind nach einer stationären Rehabilitation ambulante therapeutische Maßnahmen notwendig. In der Regel ist in dieser Zeit der Hausarzt/die Hausärztin wichtigster Ansprechpartner, denn er/sie koordiniert die weitere Versorgung. Abhängig davon, welche Beeinträchtigungen weiterhin bestehen, können z. B. Behandlungen bei Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden oder Neuropsychologen die Betroffenen in ihrer Genesung unterstützen.
Die Rückkehr ins eigene Zuhause und damit in ein selbstbestimmtes Leben lässt sich durch viele Maßnahmen erleichtern. Diese sollten am besten bereits während der stationären Rehabilitation vorbereitet werden, damit Betroffene nach der Entlassung aus der Reha-Klinik eine optimale Umgebung vorfinden. Das kann z. B. bedeuten, dass in der Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen werden oder dass in einigen Räumen Haltegriffe angebracht werden. Allerdings sollte man bei Menschen mit schweren Denk- und Gedächtnisstörungen darauf achten, dass möglichst viel an seinem alten Platz stehen sollte – das erleichtert den Betroffenen die Orientierung. Wichtig ist dabei, die häusliche Sicherheit bestmöglich zu erhöhen.
Viele Städte und Gemeinden haben Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und barrierefreies Wohnen. Meistens sind diese Stellen der Behinderten- oder Seniorenberatung angeschlossen oder laufen unter dem Begriff Wohnberatungsstelle. In manchen Fällen kommen die Berater auch in die Wohnung des Pflegebedürftigen / der Pflegebedürftigen, um gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Angehörigen zu prüfen, welche Veränderungen sinnvoll und durchführbar sind. Weitere Anlaufstellen sind Pflegestützpunkte.
Mehr Informationen zum Thema Wohnraumanpassung erhalten Sie bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
Ein Verzeichnis der deutschen Pflegestützpunkte finden Sie hier.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 31.05.23 -
Sobald sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbessert und man wieder mehr Eigenständigkeit erlangt hat, kann die Rehabilitation ambulant fortgesetzt werden. Die Weiterbehandlung nach Krankenhaus und Rehabilitation wird über den Hausarzt/die Hausärztin oder Fachärzte wie z.B. Neurologen vermittelt.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bei der Suche nach geeigneten Therapiemöglichkeiten nach dem Reha-Aufenthalt stehen z. B. das Therapeutenteam der Reha-Klinik und der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin zur Verfügung. Bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe können Adressen von Reha-Kliniken, ambulanten Therapiezentren und vieles mehr online abgerufen werden. Bei weiteren Fragen stehen Betroffenen und Angehörigen das Service- und Beratungszentrum der Stiftung oder deren Schlaganfall-Lotsen zur Verfügung.
Hier geht es zu den Adress-Listen und zum Service- und Beratungszentrum der Stiftung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 05.03.20 -
Es ist nicht immer leicht, zu Hause motiviert zu bleiben – deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig Unterstützung zu holen. Helfen können z. B. eine psychotherapeutische Begleitung oder Seelsorge. Außerdem können Beratungseinrichtungen und Selbsthilfegruppen ein wichtiger Motivator sein. In einer Selbsthilfegruppe können sich Betroffene und deren Angehörige gegenseitig unterstützen und sich darüber austauschen, wie man schwierige Situationen bewältigen kann.
Auf den Internetseiten der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe finden Sie ein Verzeichnis der Selbsthilfegruppen.
Im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte e.V. haben sich viele Menschen mit bleibenden Behinderungen nach Schlaganfall organisiert.
Darüber hinaus gibt es viele regionale Selbsthilfeverbände, einer der größten ist in Berlin.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 11.01.22 -
Das übergeordnete Ziel der stationären Rehabilitation ist es sicherzustellen, dass Betroffene eigenständig im Alltag zurechtkommen. Wenn die häusliche Umgebung noch nicht den persönlichen Bedürfnissen entspricht, ist die stationäre Rehabilitation daher auch noch nicht abgeschlossen – idealerweise sollte der Übergang in die ambulante Versorgung am Wohnort nämlich nahtlos sein. Besteht die Sorge, dass Betroffene noch nicht zu Hause zurechtkommen, sollte rechtzeitig mit ihrem Reha-Team das Gespräch gesucht werden, damit gegebenenfalls Therapieplan und die Schwerpunkte angepasst werden können. Eventuell ist auch eine Verlängerung des Aufenthalts in der Reha-Klinik nötig, oder es wird vorübergehend eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, bis die Weiterversorgung zu Hause möglich ist.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Grundsätzlich sollten Betroffene möglichst alle für sie geeigneten Reha-Maßnahmen, Anwendungen und Hilfsmittel nutzen, und zwar so früh wie möglich. Die Intensität der Therapiemaßnahmen lässt sich nur individuell entscheiden und hängt von der persönlichen Belastbarkeit ab. Der größte Teil der motorischen Verbesserungen wird meist in den ersten Monaten nach dem Schlaganfall erreicht. Da aber auch danach noch Verbesserungen möglich sind, ist eine Rehabilitation auch über lange Zeit empfehlenswert. Wichtig sind regelmäßige Überprüfungen der Fortschritte und der Therapie, die der Arzt / die Ärztin in Absprache mit Betroffenen oder Angehörigen durchführt. Solange noch Verbesserungen erzielt oder Verschlechterungen aufgehalten werden können, sollte die Therapie fortgesetzt werden. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben hierfür spezielle Nachsorgeprogramme entwickelt. Die Rehabilitanden sollen durch die Nachsorge das in der Rehabilitation Erlernte in den Alltag übertragen, stabilisieren und fortentwickeln können. Auch diese Rehabilitationsnachsorge verordnen die behandelnden Ärzte der Rehabilitationseinrichtung.
Mehr Informationen zur Nachsorge in wohnortnahen Einrichtungen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20 -
Bereits während der medizinischen Rehabilitation wird auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben hingearbeitet. Durch diese Verknüpfung von medizinischen Leistungen mit frühzeitigen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben soll eine Rehabilitationsbehandlung „wie aus einer Hand“ sichergestellt werden. Deshalb gibt es Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation. Sie schließen die Lücke zwischen der Akutbehandlung und der beruflichen Rehabilitation, die der Ausbildung, Umschulung beziehungsweise beruflichen (Re-)Integration dient. Die Sozialarbeiter in den Kliniken wissen in der Regel gut über diese Sachverhalte Bescheid: Betroffene und Angehörige sollten daher rechtzeitig mit ihnen Kontakt aufnehmen und ihnen ihre Fragen stellen.
Weitere detaillierte Informationen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Verfasst von der HILFEFÜRMICH-Redaktion und aktualisiert am 01.09.20